Kommission QSL
Kommission für Qualitätsverbesserung, Studium und Lehre der HRW
Die Aufgaben der Kommission für Qualitätsverbesserung, Studium und Lehre (QSL) leiten sich nach § 4 des Studiumsqualitätsgesetzes ab:
- Die Kommission überwacht die zweckgemäße Verwendung der vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mittel zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Forschung.
- Sie kann Empfehlungen zur Verwendung dieser Mittel aussprechen.
- Zudem berät sie die Hochschulleitung und den Senat in Angelegenheiten der Lehre und des Studium, insbesondere in Angelegenheiten der Studienform und der Evaluation von Studium und Lehre.
Die Qualitätsverbesserungskommission setzt sich zusammen aus gewählten Vertreter:innen der Gruppen der Hochschullehrer:innen, der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und der Studierenden. Diese sind stimmberechtigt.
Zudem gehören die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, der Kanzler sowie die Leitungen des Studiengangsqualitätsmanagements und des Studierendenservice kraft des Amtes als nichtstimmberechtigte Mitglieder dieser Kommission an.
Die Amtszeit der gewählten Vertreter:innen beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.
Vorsitzende der Kommission für Qualitätsverbesserung, Studium und Lehre
Prof. Dr. Susanne Winter (Vizepräsidentin für Studium und Lehre)
Studierende |
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Hochschullehrende |
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Akademische Mitarbeitende |
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Vizepräsidentin für Studium und Lehre | Prof. Dr. Susanne Winter |
Gemäß § 6 der Grundordnung der HRW nehmen an den Sitzungen zudem teil:
Kanzler | Dr. Jörn Hohenhaus |
Leitung Studiengangsqualitätsmanagement | Dr.in Julia Zantopp |
Leitung Studierendenservice | Sven Manshon |