Deine Zukunft, unsere Demokratie @HRW

Deine Stimme – wählen statt zusehen!
Die eigene Meinung frei äußern zu dürfen, ist in einer Demokratie nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern sogar eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass sie funktioniert. Das Grundgesetz schreibt daher in Artikel 5 die Freiheit der Meinung, Kunst und Wisssenschaft fest. Die Meinungsfreiheit umfasst dabei auch die Äußerung von unbewiesenen Meinungen oder Behauptungen. Die Grenze findet die Meinungsfreiheit dort, wo bewusst eindeutig unwahre Tatsachen behauptet werden oder bewusst Diskriminierung stattfindet.
Rückblick
Artikel 5 Grundgesetz
Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Rechtliche Informationen
Für unsere Beschäftigten haben wir relevante rechtliche Rahmenbedingungen zusammengestellt.


Für Hochschulen ist die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre besonders wichtig – Wissenschaftler:innen können selbstbestimmt lehren und forschen, nur die wissenschaftliche Gemeinschaft beurteilt sie. Jedoch sind Wissenschaftler:innen auch in Deutschland zunehmend Anfeindungen* ausgesetzt, daher gilt es, wachsam zu sein und Demokratie und Wissenschaftsfreiheit täglich zu verteidigen.
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