§ 14 Grundordnung der HRW
(1) Satzungen und Ordnungen der Hochschule und der Studierendenschaft werden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule veröffentlicht, die fortlaufend nummeriert werden.
(2) Die Ausfertigung der Satzungen und Ordnungen der Hochschule erfolgt durch die Präsidentin oder den Präsidenten. Satzungen und Ordnungen, die keine ausdrückliche Regelung über ihr Inkrafttreten enthalten, treten einen Tag nach der Veröffentlichung in dem Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Ruhr West in Kraft.
(3) Die Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule werden ausschließlich im Internet auf der Seite der Hochschule Ruhr West veröffentlicht.
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