Sicherstellung ordnungsgemäßer Prüfungen
Prüfungsausschuss
Gemeinsamer Prüfungsausschuss der HRW
Die HRW hat einen gemeinsamen Prüfungsausschuss. Dieser wird durch die Vizepräsidentin für Studium und Lehre geleitet und besteht aus stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Mitgliedern.
Seine Aufgaben ergeben sich aus den Prüfungsordnungen und sind insbesondere:
- Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnungen
- Sorge für ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen
- Entscheidung über Widersprüche gegen im Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen
- Regelmäßiger Bericht über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten im Senat
- Anregungen zur Weiterentwicklung der Prüfungsordnung und Studienpläne
Mitglieder des gemeinsamen Prüfungsausschusses
- jeweils eine Professorin / ein Professor je Fachbereich,
- eine akademische Mitarbeiterin / ein akademischer Mitarbeiter
- zwei Studierende
- die Vizepräsidentin für Studium und Lehre,
- die Leitung des Prüfungsamtes
- die Leitung des Justitiariats