Zum Seiteninhalt springen

Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten

Zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes gibt es verschiedene Möglichkeiten. Auch für internationale Studierende an der HRW gibt es einige Förderprogramme. Die folgenden Seiten geben Ihnen dazu einen Überblick.

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. In verschiedenen Programmlinien fördert es Auslandsaufenthalte von jungen Menschen innerhalb Europas und darüber hinaus.

Studiensemester an europäischen Partnerhochschulen
An der HRW wurden alle Abkommen mit den europäischen Partnerhochschulen (inkl. der türkischen Hochschulen) nach den Erasmus+-Standards geschlossen. Die Bewerbungsunterlagen, Auswahl – und Förderkriterien entsprechen den Vorgaben der EU für das Erasmus+ Programm. Studierende, die sich erfolgreich für ein Studiensemester an einer europäischen Partnerhochschule beworben haben, erhalten daher automatisch eine finanzielle Förderung durch das Erasmus+ Programm.

Praktika innerhalb Europas
Bei einer Mindestdauer von 2 Monaten sind ebenfalls Praktika durch Erasmus+ ebenfalls förderfähig. Studierende, die selbständig eine Praktikumsstelle in einem EU-Land (sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, Türkei und Nord-Mazedonien) gefunden haben, können sich beim International Office um eine Erasmus-Förderung bewerben. Bewerbungsfrist ist zwei Monate vor Praktikumsbeginn bzw. Ausreise. 

Förderung
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Gastland.
Um die soziale Inklusion und das Umweltbewusstsein zu stärken, sieht das Erasmus+ Programm zusätzliche Förderungen durch sogenannte „Top Ups“ (Aufstockungsbeträge) für Studierende mit geringeren Chancen vor. Auch für Praktika wird ein Top Up von 150€ pro Monat gezahlt. Die Top Ups für Studierende mit geringeren Chancen sind nicht miteinander kombinierbar.

Weitere Informationen zu Förderraten, Bewerbungsunterlagen und Voraussetzungen siehe HRW Portal.

Im Rahmen des Programms zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen (PROMOS) vergibt das International Office der HRW Stipendien für Auslandssemester. Das PROMOS-Programm wird über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.

Wer wird gefördert:

  • An der HRW ordentlich immatrikulierte Studierende
    (d.h. in einen regulären Studiengang der HRW immatrikulierte Studierende, die mit dem Ziel eingeschrieben sind, hier ihren Studienabschluss zu erreichen)
  • Leistungsstarke Studierende mit besonderer Motivation für den geplanten Auslandsaufenthalt

Was wird gefördert:

  • Studien- oder Praxissemester im außereuropäischen Ausland
  • Studiensemester an europäischen Hochschulen, jedoch nicht an den europäischen Partnerhochschulen der HRW
    (Diese werden über das Erasmus+ Programm gefördert)
  • Der Studienaufenthalt bzw. das Praktikum muss im direkten fachlichen Zusammenhang mit dem Studium an der HRW stehen
  • Nicht gefördert werden Sprachkurse, Exkursionen oder Studiengebühren an ausländischen Hochschulen

Förderumfang:

  • Reisekostenzuschuss (Teilstipendium Mobilität)
  • Monatliches Teilstipendium für den Aufenthalt im Gastland
  • Die Höhe ist abhängig vom Gastland (s. Tabelle)
  • Aufgrund begrenzter Fördermittel beträgt die maximale Förderdauer 4 Monate für Studiensemester und freiwillige Praktika, 5 Monate für Pflichtpraktika

Auswahlkriterien:

  • Durchschnittsnote und Studienverlauf (50%)
  • Motivation (Darstellung der Relevanz des Auslandssemesters für das Studienfach, den Studienerfolg und den anvisierten Karriereweg) (40%)
  • Sprachkenntnisse des Gastlandes bzw. der Studien- oder Arbeitssprache an der Gasthochschule oder dem Unternehmen (10%)

Der DAAD ist die weltweit größte Förderorganisation für internationalen Austausch im Hochschulbereich. Studierende und Wissenschaftler können sich direkt beim DAAD in verschiedenen Förderprogrammen um Stipendien bewerben.

Für Studierende mit Fluchthintergrund vergibt die HRW mit Mitteln des Landes NRW verschiedene Stipendien.

Um internationale Studierende der HRW in der Abschlussphase des Studiums zu unterstützen, vergibt die HRW regelmäßig Studienabschluss-Stipendien aus Mitteln des Auswärtigen Amts.

Mehr Infos.

BAföG ist eine Sozialleistung der Bundesrepublik Deutschland zur finanziellen Förderung der Ausbildung von deutschen Schülern und Studierenden, deren Einkommen unter einer gewissen Grenze liegt. Ob internationale Studierende bezugsberechtigt sind, hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Der Antrag muss beim jeweiligen Studierendenwerk gestellt werden.

Zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten während des Studiums kann Auslands-BAföG beantragt werden.

Weitere Informationen finden interessierte HRW Studierende im HRW Portal.