Gremien
Die Hochschule Ruhr West ist eine vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Hochschule beruht als Körperschaft auf der Mitwirkung ihrer Mitglieder an der Selbstverwaltung. Wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium werden in den zentralen und dezentralen Gremien der Hochschule beschlossen.
Die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule gehört zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder (§ 10 Abs. 1 S. 1 Hochschulgesetz NRW). Art und Umfang der Mitwirkung der einzelnen Mitgliedergruppen kann von der jeweiligen Gruppe, Funktion, Verantwortung und Betroffenheit der Mitglieder abhängen.
Den zu wählenden Entscheidungsgremien wie Senat und Fachbereichsräten gehören Mitglieder aus den Gruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, , der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie der Studierenden stimmberechtigt an, die in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.