Zum Seiteninhalt springen
Bewerbungs-FAQ

Allgemeine Informationen

Bewerbung und Einschreibung

Als Voraussetzung für die Immatrikulation ist die Zahlung des vollständigen Semesterbeitrages nachzuweisen.

Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus den Beiträgen für das Deutschlandsemesterticket, für das Studierendenwerk und für den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Er wird im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung von der Hochschule Ruhr West für das Studierendenwerk Essen-Duisburg und die Verkehrsbetriebe Rhein Ruhr erhoben und anschließend direkt an diese Stellen weitergeleitet. Somit ist die Hochschule Ruhr West an die Rückerstattungsregelungen des Studierendenwerks gebunden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Studienfinanzierung.

Sind Sie immatrikuliert, möchten aber den Studienplatz zurückgeben, so ist eine Rückerstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrages möglich. Die Tabelle gibt einen Überblick:

 Sie haben gezahlt, wurden jedoch noch nicht immatrikuliert.Sie wurden bereits immatrikuliert.
vor Vorlesungsbeginn

Bitte senden Sie eine E-Mail an bewerbung@hs-ruhrwest.de mit der Absage des Studienplatzes.

 

  • Der Semesterbeitrag wird erstattet; geben Sie hierfür Ihre Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Bank) an.
     
  • Sie erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung.*

Bitte senden Sie eine E-Mail an bewerbung@hs-ruhrwest.de mit der Absage des Studienplatzes.

 

  • Die Immatrikulation wird storniert.
     
  • Der Semesterbeitrag wird erstattet; geben Sie hierfür Ihre Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Bank) an.
     
  • Sie erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung.*
     
  • Nach Stornierung der Immatrikulation erlischt das Deutschlandsemesterticket. Den erhaltenen Studierendenausweis vernichten Sie bitte selbständig.
     
nach Vorlesungsbeginn

Bitte senden Sie eine E-Mail an bewerbung@hs-ruhrwest.de mit der Absage des Studienplatzes.

 

  • Der Semesterbeitrag wird erstattet; geben Sie hierfür Ihre Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, Bank, BIC) an.
     
  • Sie erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung.*

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation in eCampus (Bereich "Unterlagen" > "Anträge").

 

  • Der Semesterbeitrag kann nicht erstattet werden; der Beitrag wurde bereits an das Studierendenwerk und die Verkehrsbetriebe abgeführt. Sie behalten Ihren Studierendenausweis und das Deutschlandsemesterticket bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation
     
  • Sie erhalten eine Exmatrikulationsbescheinigung.
     

* Ihre Immatrikulation wird storniert; dies entspricht dem Status einer nicht erfolgten Einschreibung. Die Ausstellung einer Exmatrikulationsbescheinigung ist somit nicht erforderlich, da keine Hochschulsemester gezählt wurden

Wurde in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden, so ist die Einschreibung an der Hochschule Ruhr West für diesen Studiengang nicht möglich. Gleiches gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge, soweit dies in der Prüfungsordnung so bestimmt ist. 

Die Zulassungsprüfung erfolgt nach Eingang der Bewerbung im eCampus. Bitte laden Sie in Ihrer Bewerbung sämtliche erforderlichen Nachweise (z.B. den Studienverlaufsplan des endgültig nicht bestandenen Studiengangs sowie Ihre aktuelle Leistungsübersicht) hoch. Sollten wir Sie wegen der endgültig nicht bestandenen Leistung nicht für den gewünschten Studiengang zulassen können, wird Ihnen ein entsprechender Ablehnungsbescheid zum Abruf im eCampus bereitgestellt.

Informationen zu Zweit- und Gasthörerschaft finden Sie hier.

Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge sind primär Studieninteressierten vorbehalten, die über noch keinen deutschen Studienabschluss verfügen. Somit ergibt sich eine nur sehr geringe Anzahl an Zweitstudienplätzen. Als Bewerber:in für ein Zweitstudium gelten Sie, wenn Sie bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben und sich an der Hochschule Ruhr West für ein weiteres Studium des gleichen Abschlussniveaus bewerben. .

Aufgrund der geringen Kapazitäten werden die Studienplätze für ein Zweitstudium nach Punktwerten vergeben. Maßgeblich für die Berechnung sind Abschlussnote des Erststudiums und angeführte, individuelle Gründe. Gegebenenfalls wird nach einer Familienphase ein Bonus wegen eines beruflichen Neu- oder Wiedereinstiegs gewährt. Weiterführende Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie hier.