Frequently Asked Questions
HRW Stipendien
Bewerben können sich Studierende der Hochschule Ruhr West sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger. Auch duale Studierende können sich auf ein Deutschlandstipendium bewerben.
Stipendien werden an der HRW zu jedem Wintersemester ausgeschrieben. Studierende und potenzielle Erstsemester (Schülerinnen und Schüler als Studienplatzbewerber) können sich für ein Deutschlandstipendium jeweils vom 15. August bis zum 15. September bewerben. Bewerbungen, die nach dem 15. September eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte reichen Sie folgende Bewerbungsunterlagen ein:
Für alle:
- Maschinell ausgefülltes Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Studienbescheinigung
- wenn vorhanden, Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement.
Erstsemester:
- Abiturzeugnis oder entsprechendes Schulabschlusszeugnis
Bachelorstudierende:
- Leistungsübersicht mit Gesamtnote Stand Wintersemester 24/25 (bitte beim Servicemanagement anfordern). Die Noten aus dem Sommersemester 2025 werden nicht berücksichtigt.
Masterstudierende 1. Fachsemester:
- Bachelorzeugnis
Masterstudierende höheres Fachsemester:
- Leistungsübersicht mit Gesamtnote Stand Wintersemester 24/25 (bitte beim Servicemanagement anfordern). Die Noten aus dem Sommersemester 2025 werden nicht berücksichtigt.
Ja. Es gilt derzeit ein Notendurchschnitt der Studienleistungen von max. 2,0 (bei Erstsemestern: Note der Hochschulzugangsberechtigung).
Nein. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie mindestens noch zwei weitere Semester an der Hochschule Ruhr West immatrikuliert sind.
Nein. Die Stipendienvergabe erfolgt jährlich zum Wintersemester.
Eine Doppelförderung innerhalb der Programmlinien (HRW Firmenstipendium und Deutschlandstipendium) ist ausgeschlossen.
Mehrfachbewerbungen sind zulässig.
Studierende können sich auf das Deutschlandstipendium sowie auf das Firmenstipendien bewerben. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Bewerbung die geforderten Dokumente einreichen müssen.
Die Doppelförderung ist jedoch je nach Programm (siehe Vereinbarkeit mit sonstigen Stipendienprogrammen) ausgeschlossen.
Studierende sind grundsätzlich verpflichtet, weitere Antragstellungen / Zusagen über Stipendien bei der Antragstellung und im Verlauf des Förderzeitraumes anzugeben.
Die Deutschlandstipendien umfassen eine finanzielle Förderung in Höhe von 300 Euro monatlich für die Dauer eines Studienjahres (2 Semester = 12 Monate).
Förderer können ihren Stipendiaten und Stipendiatinnen darüber hinaus weitere freiwillige Unterstützungsangebote unterbreiten.
Ja. Sie können die Stipendienrichtlinie des Deutschlandstipendiums als PDF abrufen und nachlesen.
Teilstipendien vom Deutsch Akademischen Austauschdienst (DAAD) sind mit dem Deutschlandstipendiums vereinbar. Sie verfolgen das Ziel der Mobilitätsförderung und der Unterstützung der Internationalisierung von Studiengängen. Die Kombination mit folgenden Stipendien ist demnach möglich:
- Bachelor Plus (DAAD)
- e-fellows.net-Stipendium
- ERASMUS-Stipendium
- Go East (DAAD)
- Kurzstipendien für Praktika im Ausland (DAAD)
- PROMOS (DAAD)
- STIBET (DAAD)
Die Möglichkeit der Kombination von Förderungen richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Erhalten Studierende schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, ist eine Doppelförderung durch das Deuetschlandstipendium ausgeschlossen.
Eine Doppelförderung durch Kombination unter anderem mit Stipendien folgender Begabtenförderungswerke ist demnach ausgeschlossen:
- Cusanuswerke
- Ernst-Ludwig-Ehrlich-Stiftung e.V.
- Evangelisches Studienwerk Haus Villigst
- Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
- Friedrich-Ebert-Stiftung
- Fulbright-Stipendien
- Hans-Böckler-Stiftung
- Hanns-Seidel-Stiftung
- Heinrich-Böll-Stiftung
- Konrad-Adenauer-Stiftung
- Max-Weber-Programm
- Rosa-Luxemburg-Stiftung
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft
- Studienstiftung des Deutschen Volkes
- Stiftung Industrieforschung
Dies gilt jeweils nur für die finanzielle Förderung, eine rein ideelle Förderung der Begabtenförderungswerke ist zulässig.
Studierende sind grundsätzlich verpflichtet, weitere Antragstellungen / Zusagen über Stipendien bei der Antragstellung und im Verlauf des Förderzeitraumes anzugeben.
Die Deutschlandstipendien werden leistungsabhängig vergeben. Sollten Sie durch ein Deutschlandstipendium gefördert werden, können Sie die Förderung ohne Abschläge des BaFöG in Anspruch nehmen.
Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld müssen beachten, dass die Deutschlandstipendien - wie auch andere Stipendien - zur Hälfte für die Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt werden.
Für weitere Fragen zum Thema Stipendium und Wohngeld, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldstelle.
Wenn Sie mit einem Deutschlandstipendium gefördert werden, ist eine Weiterförderung grundsätzlich möglich. Dafür müssen Sie sich allerdings erneut bewerben. Geben Sie in der Bewerbung an, dass Sie bereits im vergangenen Jahr als Stipendiat / Stipendiaten gefördert wurden.
Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn Sie sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befinden, also im Ausland studieren. Ob Sie sich für das Auslandssemester beurlauben lassen, spielt für die Förderung keine Rolle. Sollten Sie ein Auslandspraktikum absolvieren, ist dies nur möglich, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum (z. B. Praxissemester) handelt, das in Ihrer Studienordnung fest verankert ist.