Senat
Der Senat ist ein wichtiges Gremium in der Selbstverwaltung der Hochschule Ruhr West. Zu den Aufgaben des Senats gehören gemäß Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen:
- die Beteiligung an der Auswahl der Hochschulratsmitglieder,
- die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums,
- der Erlass und die Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, so weit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrages, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan und zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel sowie
- die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums.
Der Senat setzt sich aus gewählten Vertretenden der Gruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrenden, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der nichtwissenschaftlichen Mitarbeitnden und der Studierenden. Diese sind stimmberechtigt. Zudem gehören dem Senat die Mitglieder des Präsidiums, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, die Dekan:innen der Fachbereiche, die Dezernent:innen, die Vorsitzenden der Personalräte für wissenschaftliche Beschäftigte und für Beschäftigte in der Technik und Verwaltung und die vorsitzende Person des Allgemeinen Studierendenausschusses kraft ihres Amtes als nicht-stimmberechtigte Mitglieder an.
Die Amtszeit der gewählten Vertreter:innen beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.
Vorsitzender des Senats
Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Vorloeper
Stellvertretende Vorsitzende
Prof.in Dr.in Olga Hördt
Hochschullehrende (acht Sitze)
- Prof.in Dr.in Aysegül Dogangün (FB 1)
- Prof. Dr. Stefan Geisler (FB 1)
- Prof. Dr. Christian Cornelissen (FB 2)
- Prof.in Dr.in Olga Hördt (FB 2)
- Prof. Dr. Matthias Schiewerling (FB 3)
- Prof. Dr. François Olivier Deuber (FB 4)
- Prof. Dr. Andreas Hermann Hennig (FB 4)
- Prof. Dr. Jürgen Vorloeper (FB 4)
Akademische Mitarbeitende (zwei Sitze)
- Maike Hübner (FB 2)
- Cedric Gadischke (FB 3)
Mitarbeitende Technik und Verwaltung (zwei Sitze)
- Sarah Lisa Gottowick (Dezernat IV)
- Birgit Weustermann (Team Gender Equality & Diversity Management)
Studierende (vier Sitze)
- Helena Hayer (FB 1)
- Kerim Kilic (FB 1)
- Christoph Böhmer (FB 3)
- [unbesetzt]
[Zusammensetzung seit 1.Oktober 2024]
Präsidium
- Prof.in Dr.in Susanne Staude (Präsidentin)
- Dr. Jörn Hohenhaus (Kanzler)
- Prof. Dr. Oliver Koch
- Prof. Dr. Susanne Winter
- Prof. Dr. Arne Eimuth
Gleichstellungsbeauftragte
- Simone Krost
Dekan:innen
- Prof. Dr. Uwe Handmann (Fachbereich 1)
- Prof.in Dr.in Jutta Lommatzsch (Fachbereich 2)
- Prof. Dr. Daniel Jun (Fachbereich 3)
- Prof. Dr. Christian Weiß (Fachbereich 4)
Vorsitzender des wissenschaftlichen Personalrats
- Rolf Albrecht
Vorsitzender des Personalrats für Beschäftigte in Technik und Verwaltung
- Khaled Dhaouadi
AStA-Vorsitzender (Allgemeiner Studienausschuss)
- Nils Mattern
Vertrauensperson für schwer behinderte Menschen
- Frank Schmitz
Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Ulrike Richter
Dezernent:innen
- Gabriele Biesing (Dezernat I)
- Monika Schlüter (Dezernat II)
- Thomas Bieker (Dezernat III)
- Sven Manshon (Dezernat IV)
Datum | Amtliche Bekanntmachung | |
Geschäftsordnung | 13.05.2015 | 09/2015 |
1. Änderungsordnung | 16.08.2015 | 12/2016 |
2. Änderungsordnung | 23.01.2017 | 01/2017 |
3. Änderungsordnung | 24.06.2020 | 06/2020 |
4. Änderungsordnung | 23.11.2021 | 15/2021 |
5. Änderungsordnung | 20.01.2022 | 01/2022 |
Im Portal der HRW ist eine nicht amtliche Lesefassung eingestellt
Laut § 10 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Senats der Hochschule Ruhr West vom 13.05.2015 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2015) in der Fassung der fünften Änderungsordnung vom 20.01.2022 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 01/2022) werden genehmigte Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Senats allen Mitgliedern der Hochschule zugänglich gemacht. Sie sind auf dem internen Portal der Hochschule Ruhr West veröffentlicht. Dies gilt nicht für Abschnitte der Protokolle, in denen der nicht öffentliche Teil der Senatssitzung protokolliert ist (Personalangelegenheiten und sonstige vertrauliche Angelegenheiten).
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