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Hochschulrat

Aufgaben

Der Hochschulrat berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er ist berechtigt, alle Unterlagen der Hochschule einzusehen und zu prüfen. Der Hochschulrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. 

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und Wirtschaftsplan, die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und die Entlastung des Präsidiums. 

Die Mitglieder des Hochschulrates gehören der Hochschulwahlversammlung an, die gemäß § 22a des Hochschulgesetzes die Mitglieder des Präsidiums wählt.

Mitglieder

Dem achtköpfigen Gremium gehören an:

Laura Bornmann
Arne Gillert
Oliver Janoschka
Adem Köstereli
Hannelore Kraft
Dr. Michael Stückradt
Prof.in Dr. Zeynep Tuncer
Dr.in Dorothea Voss

 

Die Hochschulratsmitglieder müssen die in § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) niedergelegten Voraussetzungen erfüllen: „in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere in Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig [gewesen] sein und aufgrund ihrer […]  Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.“ 

 

Die Amtszeit des jetzigen Hochschulrats begann am 11. Dezember 2023 und beträgt fünf Jahre.

Vorsitz und Stellvertretung

VorsitzArne Gillert
StellvertretungProf.in Dr. Zeynep Tuncer

Beratende Teilnahme

Prof. Dr.-Ing. Susanne Staude​Präsidentin
Dr. ​Jörn Hohenhaus​Kanzler
Prof. Dr. Susanne Winter​Vizepräsidentin für Studium und Lehre
Prof. Dr. Arne Eimuth​Vizepräsident für Hochschulentwicklung und ‐steuerung
Prof. Dr. rer. pol. Oliver Koch​Vizepräsident für Forschung und Transfer
​Simone Krost​Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Sebastian Bramorski​Oberregierungsrat des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft

Aufwandsentschädigung

§ 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrats regelt Folgendes: 

Die Mitglieder des Hochschulrats erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 Euro pro Sitzung zuzüglich Reisekosten in Anwendung des Landesreisekostenrechts. Der/ Die Vorsitzende erhält pro Sitzung 500,00 Euro.

Aufgrund des § 21 Abs. 6 Satz 7 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) wird die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Hochschulrates bekannt gegeben. 

Sie beläuft sich für die Jahre

20235.501 Euro
20228.400 Euro
20215.537 Euro

Betreuung des Hochschulrats

Der Hochschulrat wird durch die Servicestelle für Hochschulgremien betreut.