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Wegweisend

Hochschulrat

Aufgaben

Der Hochschulrat berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er ist berechtigt, alle Unterlagen der Hochschule einzusehen und zu prüfen. Der Hochschulrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. 

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan, die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und die Entlastung des Präsidiums

Die Mitglieder des Hochschulrates gehören der Hochschulwahlversammlung an, die gemäß § 22a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) die Mitglieder des Präsidiums wählt.

Mitglieder

Dem achtköpfigen Gremium gehören an:

Laura Bornmann
Arne Gillert
Oliver Janoschka
Adem Köstereli
Hannelore Kraft
Dr. Michael Stückradt
Prof. Dr. Zeynep Tuncer
Dr. Dorothea Voss

 

Die Hochschulratsmitglieder müssen die in § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) niedergelegten Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen „in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere in Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig (gewesen) sein und aufgrund ihrer […]  Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.“ 

Die Amtszeit des jetzigen Hochschulrats begann am 11. Dezember 2023 und beträgt fünf Jahre.

Vorsitz und Stellvertretung

VorsitzArne Gillert
StellvertretungProf. Dr. Zeynep Tuncer

Beratende Teilnahme

Prof. Dr.-Ing. Susanne Staude​Präsidentin
Dr. ​Jörn Hohenhaus​Kanzler
Prof. Dr. Susanne Winter​Vizepräsidentin für Studium und Lehre
Prof. Dr. rer. pol. Oliver Koch​Vizepräsident für Forschung und Transfer
Prof. Dr. Arne Eimuth​Vizepräsident für Hochschulentwicklung und ‐steuerung
​Simone Krost​Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Heike HüfferMinisterialrätin im Ministerium für Kultur und Wissenschaft

Sitzungstermine

23. Januar
22. April
24. September
4. Dezember

9. April
4. Juli
22. September
1. Dezember 

Aufwandsentschädigung

§ 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrats regelt seit September 2024 Folgendes: 

Die Hochschule leistet den Mitgliedern des Hochschulrats auf Antrag gemäß § 21 Abs. 6 Satz 6 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen Aufwandsentschädigungen nach folgender Maßgabe:

1.Die Mitglieder des Hochschulrats erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
 
  • 350,- Euro je Tag einer Hochschulratssitzung oder Klausurtagung, die in Präsenz stattfindet und an der sie in Präsenz teilnehmen
 
  • 350,- Euro je Hochschulratssitzung, die hybrid oder elektronisch stattfindet, mehr als 4 Stunden dauert und an der sie elektronisch teilnehmen
 
  • 200,- Euro je Hochschulratssitzung, die hybrid oder elektronisch stattfindet, bis zu 4 Stunden dauert und an der sie elektronisch teilnehmen
 
  • 200,- Euro je weitere Sitzung, an denen in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Hochschulrates (§ 21 Abs. 5a HG NRW) teilnehmen.
2.Die vorsitzende Person erhält eine gegenüber Ziffer 1 um 200,- Euro bzw. 100,- Euro erhöhte Aufwandsentschädigung je Sitzung, an der sie teilnimmt. Ist die vorsitzende Person an der Sitzungsteilnahme und -leitung gehindert und übernimmt die stellvertretende Person deswegen den Vorsitz in der Sitzung, erhält diese die erhöhte Aufwandsentschädigung.
3.Bei Teilnahme an Sitzungen von Findungskommissionen erhalten die teilnehmenden Hochschulratsmitglieder je nach gewählter Sitzungsform eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Betrages gemäß Ziffer 1.
4.Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, wird anstelle von Einzelbeträgen der höchste Satz gemäß Ziffer 1 berechnet.
5.Zusätzlich zu der Aufwandsentschädigung nach Ziffern 1 bis 4 werden den Hochschulratsmitgliedern angefallene Reise- und Übernachtungskosten in entsprechender Anwendung des Landesreisekostenrechts erstattet.

 

Aufgrund des § 21 Abs. 6 Satz 7 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Hochschulrates bekannt gegeben. 

Sie betrug

20235.501 Euro
20228.400 Euro
20215.537 Euro

Betreuung des Hochschulrats

Der Hochschulrat wird durch die Servicestelle für Hochschulgremien betreut.