Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission besteht aus insgesamt acht Mitgliedern, aus jeder Gruppe (Studierende, wisschenschaftliche sowie
Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Professoren*innen) jeweils zwei. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder
beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Die Amtszeiten beginnen zum 1. Oktober des jeweiligen Wahljahres.
Die Aufgaben der Kommission ergeben sich aus § 24 (4) Hochschulgesetz NRW: "Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihres Gleichstellungsauftrages. Das Nähere zur Gleichstellungskommission regelt die Grundordnung." Aus der Grundordnung der HRW ergibt sich die Aufgabe, die Zentrale und die stellvertretende Zentrale Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. Weitere Aufgaben sind nicht zugewiesen.
STIMMBERECHTIGE MITGLIEDER:
- Prof.in Sonja Schade
- Prof.in Katja Rösler (Vertretung Prof.in Maja Karutz)
- Magdalena Lukosz
- Jana Lenz
- Eva-Maria Binkhoff (Vertretung Ulya Faupel)
- Jörg Henneken
- Ipek Tuncer
- Azra Yaman
NICHT STIMMBERECHTIGE MITGLIEDER:
- Simone Krost (Vertretung Stefanie Sell)
Magdalena Lukosz
Zentrum für Kompetenzentwicklung
Jana Lenz
Eva-Maria Binkhoff
VORSITZENDE
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte & Vertretung