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Gleichstellung als Gemeinschaftsaufgabe

Gleichstellungskommission

Eine Gruppe von Studierenden geht vom Cafeteria im Campus Bottrop in ein Hörsaal.

Die Gleichstellungskommission besteht aus insgesamt acht Mitgliedern, aus jeder Gruppe (Studierende, wisschenschaftliche sowie
Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Professoren*innen) jeweils zwei. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder
beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Die Amtszeiten beginnen zum 1. Oktober des jeweiligen Wahljahres.

Die Aufgaben der Kommission ergeben sich aus § 24 (4) Hochschulgesetz NRW: "Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihres Gleichstellungsauftrages. Das Nähere zur Gleichstellungskommission regelt die Grundordnung." Aus der Grundordnung der HRW ergibt sich die Aufgabe, die Zentrale und die stellvertretende Zentrale Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. Weitere Aufgaben sind nicht zugewiesen.

STIMMBERECHTIGE MITGLIEDER:

  • Prof.in Sonja Schade
  • Prof.in Katja Rösler (Vertretung Prof.in Maja Karutz)
  • Magdalena Lukosz
  • Jana Lenz
  • Eva-Maria Binkhoff (Vertretung Ulya Faupel)
  • Jörg Henneken
  • Ipek Tuncer
  • Azra Yaman

NICHT STIMMBERECHTIGE MITGLIEDER:

  • Simone Krost (Vertretung Stefanie Sell)
Lehrgebiet: Allg. BWL, insbesondere Logistik | Prodekanin Fachbereich 2
Prof. Dr. Sonja Schade
Wirtschaftsinstitut
Lehrgebiet: Allg. BWL, insbesondere Logistik | Prodekanin Fachbereich 2
Prof. Dr. Katja Rösler
Institut Maschinenbau
Lehrgebiet: Fahrzeugtechnik
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Magdalena Lukosz
Dezernat IV
Zentrum für Kompetenzentwicklung
Lehrkraft für besondere Aufgaben | Deutsch als Fremdsprache
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Jana Lenz
Institut Naturwissenschaften
Lehrkraft für besondere Aufgaben

VORSITZENDE

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte & Vertretung

Simone Krost
Zentrale Gleichstellung
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
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Stefanie Sell
Institut Maschinenbau
Lehrkraft für besondere Aufgaben | Robotik

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