Interessenvertretungen
Wahrnehmung der Rechte und Pflichten im Sinne der Beschäftigten durch das Landespersonalvertretungsgesetz und andere Gesetze
Fokus auf Beschäftigte
Mitwirkung und Mitbestimmung gibt es an der HRW nicht nur im Rahmen der akademischen und studentischen Selbstverwaltung.
Verschiedene Interessenvertretungen nehmen dabei die Aufgaben wahr, die ihnen im Sinne der Beschäftigten durch das Landespersonalvertretungsgesetz, Landesgleichstellungsgesetz und andere Gesetze übertragen worden sind.
Übersicht der Interessenvertretungen
An der HRW gibt es sowohl in den Fachbereichen Gleichstellungsbeauftragte als auch zentrale eine Gleichstellungsbeauftragte.
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen.
Ihre Mitwirkung bezieht sich unter anderem auf personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche, die Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans und weiterer gesetzlich vorgesehener Aufgaben. Sie kann hierzu an den Sitzungen der Hochschulwahlversammlung, des Senats, des Hochschulrates, des Präsidiums, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren.
Die Fachbereiche bestellen Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs und ihre Stellvertretungen. Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben des Fachbereichs hin. Sie kann in Stellvertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten an Sitzungen der Fachbereichsräte und der Berufungskommissionen und anderer Gremien der Fachbereiche teilnehmen.
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte | gleichstellung@hs-ruhrwest.de |
Der Personalrat ist im Bereich des öffentlichen Dienstes die dem Betriebsrat entsprechende Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.
An der HRW vertreten zwei Personalräte die Interessen der Beschäftigten der Hochschule: der Personalrat der Beschäftigten aus Technik und Verwaltung und der Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten.
Beide Gremien arbeiten auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und werden in verschiedenen Formen an Entscheidungen der Dienststelle beteiligt.
Dienststelle und Personalvertretung arbeiten zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammen.
Kontakt:
Wissenschaftlicher Personalrat | prwiss@hs-ruhrwest.de |
Personalrat TuV | personalrat@hs-ruhrwest.de |
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung - kurz JAV - ist verantwortlich für die Belange, Interessen und Probleme der Jugendlichen und Azubis eines Betriebes.
Sie wird alle zwei Jahre von den Auszubildenden und den jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren neu gewählt.
Die JAV unterliegt in jedem Fall der Verschwiegenheitspflicht.
Kontakt:
Jugend- und Auszubildendenvertretung | jav@hs-ruhrwest.de |
Die Schwerbehindertenvertretung - kurz SBV - ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten.
Die Vertrauensperson sowie die Stellvertreter:in vertreten die Interessen der Beschäftigten der HRW mit einer bestehenden Schwerbehinderung und stehen ihnen beratend und helfend zur Seite.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX).
Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt der Schweigepflicht.
Kontakt:
Schwerbehindertenvertretung | sbv@hs-ruhrwest.de |
Die HRW hat aufgrund der Regelung in § 12 der Grundordnung eine Stelle mit einem Mitglied als Beauftragte oder Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte eingerichtet.
Diese kümmert sich um die Belange der studentischen Hilfskräfte.