Gremien
Die Leitung
Die HRW wird von dem/der Präsident:in geleitet. Das Präsidium der Hochschule Ruhr West wird weiterhin durch den Kanzler (zuvor: Vizepräsident:in für Wirtschafts- und Personalverwaltung), sowie Vizepräsident:in für Studium & Lehre, Vizepräsident:in für Forschung & Transfer, sowie Vizepräsident:in für Hochschulentwicklung und -steuerung gebildet.
Die Grundordnung
Die Hochschule gliedert sich nach der Grundordnung in vier Fachbereiche. Darüber hinaus werden fachbereichsübergreifende Aufgaben und Serviceaufgaben in den Bereichen Studium und Lehre, Forschung und Transfer sowie Marketing von Zentralen Einrichtungen wahrgenommen.
Zu den Gremien
Die Hochschule Ruhr West ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. Dies bedeutet, dass die Hochschule sich und ihre Mitglieder in akademischer Selbstverwaltung organisiert. Wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium werden demnach in den zentralen und dezentralen Gremien der Institution beschlossen.
Den jeweiligen Entscheidungsgremien gehören Mitglieder aus den Gruppen der Hochschullehrer:innen, der Studierenden, der akademischen sowie der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung stimmberechtigt an, die in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.