Gremien
Die Hochschule Ruhr West ist eine staatliche Hochschule und Körperschaft des öffentlichen Rechts. Aufgrund der Regelungen des Hochschulgesetzes NRW organisiert sie sich und ihre Mitglieder entsprechend in akademischer Selbstverwaltung. Wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium werden in den zentralen und dezentralen Gremien der Institution beschlossen.
Die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule gehört zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder (§ 10 Abs. 1 S. 1 Hochschulgesetz NRW). Art und Umfang der Mitwirkung der einzelnen Mitgliedergruppen und innerhalb der Mitgliedergruppen bestimmen sich nach der Gruppe Funktion, Verantwortung und Betroffenheit der Mitglieder.
Den jeweiligen Entscheidungsgremien gehören Mitglieder aus den Gruppen der Lehrenden, der Studierenden, der akademischen Mitarbeitenden und der Mitarbeitenden in der Technik und Verwaltung stimmberechtigt an, die in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.