Zum Seiteninhalt springen
Bewerbungs-FAQ

Vor der Bewerbung

Bewerbung und Einschreibung

Die Bewerbung (für max. zwei Studiengänge) erfolgt online über unser Online-Portal (eCampus).
 

Der Bewerbungsbereich wird für das Wintersemester am 01.05. und für das Sommersemester am 01.12. freigeschaltet. Für die zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist neben der Erstellung eines Accounts im eCampus der Hochschule Ruhr West eine zusätzliche Registrierung bei der Zentralen Vergabestelle Hochschulstart –  https://hochschulstart.de/ – erforderlich. Bitte lesen Sie hierzu auch die Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV).
 

Der Eingang der Bewerbung wird per E-Mail bestätigt. 

Nach Ablauf der Bewerbungsfristen wird für zulassungsbeschränkte Studiengänge das jeweilige Auswahlverfahren (Ranking) durchgeführt. 
 

Erfolgreiche Bewerber:innen für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang werden auf Hochschulstart über das Zulassungsangebot informiert. Dieses Angebot ist aktiv anzunehmen, um anschließend einen Zulassungsbescheid zu erhalten. Danach bleiben 14 Tage Zeit (=Einschreibefrist), den Studienplatz anzunehmen und die erforderlichen Unterlangen über den Online-Immatrikulations-Assistenten (OIA) einzureichen.
 

Erfolgreiche Bewerber:innen für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang werden per E-Mail von uns über die Zulassung informiert.
 

Für zulassungsfreie Studiengänge werden innerhalb der jeweiligen Fristen fortlaufend Zulassungen ausgesprochen. Die Information über die Zulassung erfolgt per E-Mail. Sollte eine Zulassung nicht möglich sein, wird im eCampus der entsprechende Ablehnungsbescheid zur Kenntnisnahme bereitgestellt.
 

Der aktuelle Bearbeitungsstatus der Unterlagen ist im Bewerbungsportal einsehbar. Sollte etwas fehlen, wird dies per E-Mail mitgeteilt. Sobald die Einschreibung erfolgt ist, wird darüber mit zusätzlichen Hinweisen zum Versand der Unterlagen für das Studium an der Hochschule Ruhr West informiert. Bitte kontrollieren Sie deshalb unbedingt regelmäßig Ihr E-Mailpostfach. Die Hochschule Ruhr West kommuniziert mit Ihnen ausschließlich über E-Mail.

Können wir Bewerber:innen in zulassungsbeschränkten Studiengängen keine Zulassung erteilen, bekommen sie davon Kenntnis. Nicht angenommene Studienplätze werden im Nachrückverfahren vergeben. Daraus Begünstigte erhalten nachträglich eine Zusage. Bewerber:innen, die wir auch so nicht berücksichtigen können, erhalten eine Absage.  

Sollten Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen und eine Staatsangehörigkeit aus dem Nicht-EU-Ausland haben, bewerben Sie sich nicht über den eCampus der HRW, sondern über die zentrale Servicestelle uni-assist. Uni-assist unterstützt viele deutsche Hochschulen im Bewerbungsverfahren der internationalen Studierenden. Die Aufgabe von uni-assist besteht darin, die Bewerbungsunterlagen vorab zu prüfen, ausländische Noten in das deutsche Notensystem umzurechnen und zulassungsfähige Bewerbungen an die Hochschulen weiterzuleiten. Für die weitere Auswahl und Beratung der Bewerber:innen ist dann die jeweilige Hochschule zuständig.
 

Wichtige Informationen finden Sie hier.
 

Nachfolgende Tabelle soll Ihnen für die Platzierung Ihrer Bewerbung eine Orientierung sein:

 Staatsangehörigkeit
EU
Staatsangehörigkeit
Nicht-EU
HZB
EU
Online-Portal HRWOnline-Portal HRW
HZB
Nicht-EU
Online-Portal HRWUniassist

Für beruflich qualifizierte Bewerber:innen steht für jeden zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang in jedem aufnehmenden Semester eine Quote von 4% der Studienplätze zur Verfügung.

Wurde die Hochschulzugangsberechtigung durch eine Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Techniker, evtl. Fachwirt) erlangt, kann die Zulassung zu allen zulassungsfreien Studiengängen direkt erfolgen. Zudem berechtigen diese Abschlüsse zur Teilnahme an den Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge.

Wurde die Hochschulzugangsberechtigung durch eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung (von mindestens zwei Jahren) und eine anschließende dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf erlangt, müssen Ausbildung und Berufserfahrung dem gewünschten Studiengang fachlich entsprechen, damit eine Zulassung möglich ist. Die fachliche Eignung wird erst geprüft, sobald die Bewerbung über das Portal erfolgt ist und alle relevanten Unterlagen hochgeladen wurden. 

Die Hochschulzugangsberechtigung wurde durch eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung (von mindestens zwei Jahren) und eine anschließende dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf erlangt. Sollte die Ausbildung bzw. die anschließende berufliche Tätigkeit dem gewünschten Studiengang fachlich nicht entsprechen, bestehen zwei Möglichkeiten der Zulassung:

  • In zulassungsfreien Studiengängen kann ein Probestudium absolviert werden. Hierbei besteht die Bedingung, innerhalb der ersten vier Semester durchschnittlich 18 Leistungspunkte (Credit Points des European Credit Transfer System) pro Semester zu erbringen. Wenn nach den ersten vier Semestern mindestens 72 ECTS vorliegen, kann das Studium ohne weitere Auflagen fortgeführt und beendet werden.
     
  • Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss eine Zugangsprüfung absolviert werden. Diese stellt fest, ob Bewerber:innen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das angestrebte Studium erfüllen. Die Zugangsprüfung besteht in der Regel aus den drei Teilen Deutsch, Englisch, Mathematik, ergänzt um einen studiengangspezifischen mündlichen Prüfungsteil. Die in der Zugangsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das den Studiengang und die Durchschnittsnote ausweist. Mit dieser Durchschnittsnote nehmen die Bewerber:innen an dem Zulassungsverfahren des angestrebten Studiengangs teil. Nach erfolgreicher Absolvierung der Zugangsprüfung ist eine separate Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich. Ein Anspruch auf einen Studienplatz wird also mit der bestandenen Zugangsprüfung nicht erworben. 

Bitte beachten Sie: 

Gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung §1 Abs.1 sollen in diesem Verfahren nur Bewerber:innen berücksichtigt werden, die im Sinne des §49 Abs. 1-3 HG keine oder keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung haben. Falls also bereits eine schulische Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, ist ausschließlich der schulische Werdegang in der Bewerbung anzugeben.

Bewerbungsfristen Master

Bewerbungsstart Wintersemester: 01.05./ Bewerbungsstart Sommersemester: 01.12.

 VerfahrenWintersemesterSommersemester
Erstsemesterzulassungsbeschränkt01.08.01.02.
Erstsemesterzulassungsfrei15.09.15.03.
Gast- bzw. Kleine Zweithörerschaft 15.09.15.03.

 

Bewerbungsfristen Bachelor

Bewerbungsstart Wintersemester: 01.05./ Bewerbungsstart Sommersemester: 01.12.

 VerfahrenWintersemesterSommersemester
Erstsemester und Große Zweithörerschaftzulassungsbeschränkt15.07.15.01.
Nicht-EU Bewerber/innen
(über uni-assist.de)
zulassungsbeschränkt15.07.15.01.
Beruflich Qualifiziertezulassungsbeschränkt15.07.15.01.
Erstsemester und Große Zweithörerschaftzulassungsfrei15.09.15.03.
Nicht-EU Bewerber/innen
(über uni-assist.de)
zulassungsfrei und höheres Fachsemester15.09.15.03.
Beruflich Qualifiziertezulassungsfrei15.09.15.03.
Probestudium Beruflich Qualifizierte 15.09.15.03.
Duale Studiengänge 15.09.-
Höheres Fachsemesterzulassungsbeschränkt und -frei15.09.15.03.
Gast- bzw. Kleine Zweithörerschaft 15.09.15.03.

Das Bewerbungsportal der Hochschule Ruhr West finden Sie in unserem eCampus.  

Um sich für einen Studiengang bewerben zu können, müssen Sie dort einen Account anlegen. Unter der Schaltfläche "Bewerbung" im Menüband des Portals öffnet sich links das Menüfeld "Neuer Account".
 

Nachdem Ihr Account freigeschaltet wurde, können Sie sich über "Anmelden" (oben rechts) einloggen.
 

In dem Bereich "Vorlesungsverzeichnis" wird Ihnen das Vorlesungsverzeichnis der Hochschule Ruhr West angezeigt. Sollte sich Ihre Immatrikulation bis nach Beginn der Vorlesungszeit hinauszögern, können Sie hier Ihre Veranstaltungen bereits finden, nachdem der Vorlesungsplan veröffentlicht wurde.
 

In dem Bereich "Bewerbung" können Sie maximal 2 Bewerbungen anlegen. Bitte ergänzen Sie dazu zunächst die erforderlichen Angaben zu Ihrer Staatsangehörigkeit und dem angestrebten Studienabschluss. Danach können Sie aus dem entsprechenden Studienangebot wählen.
 

Bitte beantworten Sie alle Fragen zu Ihrer Bewerbung wahrheitsgemäß. Falsche wissentliche und unwissentliche Angaben bzgl. der Schulabschlussnote bzw. der Wartezeit können zu einer Aberkennung der ausgesprochenen Zulassung führen und lassen den Anspruch auf den Studienplatz erlöschen.

In diesem Zusammenhang ist unbedingt folgendes zu beachten:

Im Falle eines einjährig gelenkten Praktikums gilt als Zeitpunkt für den Erwerb der Fachhochschulreife der Tag, an dem die Voraussetzungen für Zuerkennung des praktischen Teils der Fachhochschulreife vorgelegen haben.

Wichtig zu wissen ist, dass das Praktikum oder das Freiwillige Soziale Jahr spätestens am 30.09. bzw. am 31.03. beendet worden sein muss, um für das jeweilige Semester noch eingeschrieben werden zu können.

Im Falle eines halbjährig gelenkten Praktikums erfolgt die Prüfung und Anerkennung desselbigen durch die Schule. Diese stellt auch das entsprechende Zertifikat aus. Maßgeblich ist hier das Datum der Zuerkennung der Fachhochschulreife durch die Schule. 


Vergessen Sie nicht, Ihre Bewerbung abzuschicken. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Kommunikation seitens der Hochschule Ruhr West mit Ihnen ausschließlich über E-Mail stattfindet. Behalten Sie also Ihr Postfach im Auge und kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Spamordner.

Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge werden über eine zentrale Vergabestelle (Stiftung für Hochschulzulassung) im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) vergeben.

Die Hochschule legt bestimmte Auswahlkriterien für den jeweiligen Studiengang fest. Im Verlauf des Verfahrens wird geprüft, ob Bewerber:innen ein Angebot für einen Studienplatz erhalten können. Nach Abschluss der Bewerbungsphase für die zulassungsbeschränkten Studiengänge, wird ein hochschulinternes Ranking durchgeführt und an Hochschulstart übermittelt. Liegt dann entsprechend ein Zulassungsangebot der Hochschule Ruhr West vor, muss dieses aktiv angenommen werden, um sich an der Hochschule Ruhr West einschreiben lassen zu können.

Gemäß ihrer Wunschliste können Bewerber:innen dieses Angebot annehmen oder aber mögliche höher priorisierte Angebote abwarten. Wichtig, sobald ein Angebot angenommen wurde, erhalten Bewerber:innen einen Zulassungsbescheid für den gewünschten Studiengang und scheiden mit allen anderen Bewerbungen im DoSV unwiderruflich aus dem laufenden Verfahren aus. Weiterführende Informationen zum DoSV finden Sie auf den Seiten von hochschulstart.de.

Das duale Studium kombiniert den theoretischen Wissenserwerb an der Hochschule mit einer praktischen Ausbildung oder Tätigkeit in einem Unternehmen. Kennzeichnend hierfür ist die Verknüpfung der Lerninhalte der beiden Lernorte: Der Transfer des im Studium erlangten Wissens in den Betrieb und die Rückübertragung des praktischen Anwendungswissens auf theoretische und wissenschaftliche Fragestellungen. Somit kann ein permanenter Abgleich zwischen theoretischen Wissensständen und praktischen Erfahrungswerten erfolgen.

  • Ausbildungsintegriert

Parallel zum Studium an unserer Hochschule findet eine betriebliche Ausbildung statt. Neben dem Bachelorabschluss im gewählten Studienfach wird zugleich auch ein Ausbildungsabschluss vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer Handwerkskammer (HWK) erworben.

  • Praxisintegriert

Das Studium wird mit einer praktischen Tätigkeit in einem Unternehmen, bspw. einer Werkstudenten- bzw. Teilzeittätigkeit oder einem Praktikum, kombiniert. Neben dem Bachelorabschluss können zusätzlich umfangreiche Praxiserfahrungen nachgewiesen werden.

 

Ein duales Studium kann nur in Kombination mit einer Ausbildung / einer Tätigkeit in einem Unternehmen, welches einen Kooperationsvertrag mit der Hochschule Ruhr West abgeschlossen hat, aufgenommen werden. Bitte wenden Sie sich für Fragen rund um das duale Studium an:

Frau Beatrix Holzer
Telefon: 0208 88254-126
E-Mail: beatrix.holzer@hs-ruhrwest.de

Zuerkennung der Fachhochschulreife (FHR)

Praktischer Teil der FHR

Zum Erwerb der vollen FHR ist neben dem schulischen Teil auch ein fachpraktischer Teil nachzuweisen. Um den fachpraktischen Teil zu erwerben, bieten sich verschiedene Möglichkeiten; wie beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht, eine langjährige Berufstätigkeit, ein gelenktes Praktikum oder Tätigkeiten, die dem Praktikum gleichgestellt sind. Bitte beachten Sie: Auf dem Schulabschlusszeugnis ist i.d.R. vermerkt, welche Anforderungen der praktische Teil konkret erfüllen muss.

Wichtig: Die Art der praktischen Tätigkeiten führt nicht zu einer Fachbindung für ein künftiges Studium.

Ausführliche Informationen, Anträge und Bescheinigungen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg

 

Kategorien der Fachhochschulreife

Die vollständige Fachhochschulreife wurde an der Schule erlangt. Einzureichen ist das Abschlusszeugnis mit dem Vermerk über die vollständige Fachhochschulreife sowie der erhaltenen Gesamtnote.

Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Ein Praktikum im Umfang von einem Jahr wurde absolviert. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich durch den Praktikumsbetrieb (Bescheinigung über das einjährige gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife). Den Vordruck hierzu finden Sie zum Beispiel hier. Einzureichen sind das Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife und die, durch den Praktikumsbetrieb ausgefüllte, Bescheinigung.

Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Ein Praktikum im Umfang von sechs Monaten wurde absolviert. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich durch die Schule. Einzureichen ist das durch die Schule ausgestellte Zeugnis nach Anerkennung des Praktikums sowie das Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife inklusive erhaltene Gesamtnote.

Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Der praktische Teil wird durch eine landesrechtlich anerkannte Berufsausbildung (z.B. IHK oder HWK-Zeugnis) nachgewiesen. Einzureichen sind das Zeugnis des schulischen Teils der FHR und das Abschlusszeugnis der Ausbildung (IHK-, oder HWK-Urkunde).

Sollten Sie unsicher sein, welche Kategorie der Fachhochschulreife auf Sie zutrifft, erkundigen Sie sich bitte an Ihrer Schule.

Ein Härtefallantrag im Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann gemäß §10 Vergabeverordnung NRW gestellt werden.

Die über die Härtefallquote zu vergebenen Studienplätze sind Bewerber:innen vorbehalten, für die eine Ablehnung des Zulassungsantrags eine „außergewöhnliche Härte“ darstellen würde. Es müssen besondere soziale oder familiäre Gründe vorliegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich machen. 

In einem Antrag auf Zulassung nach den Härtefallrichtlinien, der zusammen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Arten der Hochschulzugangsberechtigung


Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Ihnen liegt ein Abiturzeugnis vor.
 
Fachhochschulreife (FHR)

Zum Erwerb der vollen FHR ist neben dem schulischen Teil auch ein fachpraktischer Teil nachzuweisen. Um den fachpraktischen Teil zu erwerben, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, wie beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht, eine langjährige Berufstätigkeit, ein gelenktes Praktikum oder Tätigkeiten, die dem Praktikum gleichgestellt sind. Bitte beachten Sie: Auf dem Schulabschlusszeugnis ist gewöhnlich vermerkt, welche Anforderungen der praktische Teil konkret erfüllen muss.

Wichtig: Die Art der praktischen Tätigkeiten führt nicht zu einer Fachbindung für ein künftiges Studium.

Ausführliche Informationen, Anträge und Bescheinigungen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg.

Kategorien der Fachhochschulreife

  • Die vollständige Fachhochschulreife wurde an der Schule erlangt. Einzureichen ist das Abschlusszeugnis mit dem Vermerk über die vollständige Fachhochschulreife sowie die erhaltene Gesamtnote
     
  • Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Ein Praktikum im Umfang von einem Jahr wurde absolviert. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich durch den Praktikumsbetrieb (Bescheinigung über das einjährige gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife). Den Vordruck dafür finden Sie zum Beispiel hier. Einzureichen sind das Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife inkl. erhaltene Gesamtnote und die, durch den Praktikumsbetrieb ausgefüllte, Bescheinigung.
     
  • Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Ein Praktikum im Umfang von sechs Monaten wurde absolviert. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich durch die Schule. Einzureichen ist das, durch die Schule ausgestellte, Zeugnis nach Anerkennung des Praktikums sowie das Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife inklusive Gesamtnote
     
  • Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Der praktische Teil wird durch eine landesrechtlich anerkannte Berufsausbildung (z.B. IHK oder HWK-Zeugnis) nachgewiesen. Einzureichen sind das Zeugnis des schulischen Teils der FHR und das Abschlusszeugnis der Ausbildung (IHK-, oder HWK-Urkunde).
     

Bitte beachten Sie, dass das Praktikum, das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr etc. spätestens am 30.09. bzw. am 31.03. beendet worden sein muss, um noch für das jeweilige Semester eingeschrieben werden zu können.
 

Sollten Sie unsicher sein, welche Kategorie der Fachhochschulreife auf Sie zutrifft, erkundigen Sie sich bitte an Ihrer Schule.


Studienkolleg

Bewerber:innen mit ausländischem Abschluss können sich ggf. einer Feststellungsprüfung für einen bestimmten Schwerpunktkurs unterziehen. Der Schwerpunktkurs muss dem gewählten Studiengang entsprechen und bestanden worden sein. Die Hochschule Ruhr West bietet ausschließlich Studiengänge an, die mit einer abgeschlossenen Feststellungsprüfung in den Bereichen T-(Technik) oder W-(Wirtschaft) angetreten werden können. 

Informationen zu Studienkolleg und Feststellungsprüfung finden Sie zum Beispiel hier.

 

Berufliche Qualifikation

Für beruflich qualifizierte Bewerber:innen steht für jeden zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang in jedem Semester eine Quote von 4% der Studienplätze zur Verfügung.

  • Wurde die Hochschulzugangsberechtigung durch eine Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Techniker, evtl. Fachwirt) erlangt, kann die Zulassung zu allen zulassungsfreien Studiengängen direkt erfolgen. Zudem berechtigen diese Abschlüsse zur Teilnahme an den Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
     
  • Wurde die Hochschulzugangsberechtigung durch eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung (von mindestens zwei Jahren) und eine anschließende dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf erlangt, müssen Ausbildung und Berufserfahrung dem gewünschten Studiengang fachlich entsprechen, damit eine Zulassung möglich ist. Die fachliche Eignung wird erst geprüft, sobald die Bewerbung über das Portal erfolgt ist und alle relevanten Unterlagen hochgeladen wurden. 
     
  • Die Hochschulzugangsberechtigung wurde durch eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung (von mindestens zwei Jahren) und eine anschließende dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf oder anderweitiger Berufserfahrung erlangt. Sollte die Ausbildung bzw. die anschließende Berufserfahrung dem gewünschten Studiengang fachlich nicht entsprechen, bestehen zwei Möglichkeiten der Zulassung:

    In zulassungsfreien Studiengängen kann ein Probestudium absolviert werden. Hierbei besteht die Bedingung, innerhalb der ersten vier Semester durchschnittlich 18 Leistungspunkte des European Credit Transfer System (ECTS) pro Semester zu erbringen. Wenn nach den ersten vier Semestern mindestens 72 ECTS vorliegen, kann das Studium ohne weitere Auflagen fortgeführt und beendet werden.

    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss eine Zugangsprüfung absolviert werden. Diese stellt fest, ob Bewerber:innen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das angestrebte Studium erfüllen. 
    Die Zugangsprüfung besteht in der Regel aus drei Prüfungsteilen mit den Themen Deutsch, Englisch, Mathematik, sowie einem studiengangspezifischen mündlichen Prüfungsteil. Die in der Zugangsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das den Studiengang und die Durchschnittsnote ausweist. Mit dieser Durchschnittsnote nehmen die Bewerber:innen am Zulassungsverfahren teil. Nach erfolgreicher Absolvierung der Zugangsprüfung ist eine separate Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich. Ein Anspruch auf einen Studienplatz wird also mit der bestandenen Zugangsprüfung nicht erworben. 

Für die Aufnahme eines Masterstudiengangs an der Hochschule Ruhr West sollte generell ein Abschluss eines mindestens siebensemestrigen berufsqualifizierenden Studiums im Umfang von 210 Credits vorliegen. Bewerber und Bewerberinnen, die über einen Erstabschluss im Umfang von 180 Credits verfügen, haben jedoch die Möglichkeit, fehlende Credits nachzuholen.  

In diesem Fall sind bis zur Anmeldung zur Masterarbeit zusätzliche bacheloradäquate Leistungen im Umfang von 30 Credits nachzuweisen, so dass mit Abschluss des Masterstudiengangs insgesamt 300 Credits erreicht werden. Möglich ist die Anrechnung von Praxiszeiten; es können aber auch Learning Agreements über das Anfertigen einer Studienarbeit oder das Nachholen bestimmter Module aus den Bachelorstudiengängen abgeschlossen werden.

Der Online-Antrag für das Learning Agreement ist über den eCampus zu finden: Unterlagen > Anträge > Antrag auf Learning Agreement Master.

Dort ist die Vereinbarung für den entsprechenden Studiengang als PDF herunterzuladen und gemeinsam mit der Studiengangleitung auszufüllen. Das vollständige und unterzeichnete Learning Agreement ist anschließend in dem Online-Antrag hochzuladen und entsprechend abzuschicken.

Informationen zu den erforderlichen Credits lassen sich in der jeweiligen Prüfungsordnung finden.

Die Hochschule Ruhr West bietet Leistungssportler:innen optimale Bedingungen für eine duale Karriere - im Leistungssport und im Studium. Leistungssportler:innen können bei nachgewiesener aktueller Mitgliedschaft in einem A-,B-,C- oder C/D-Kader eines Bundesfachverbandes des DOSB ggf. direkt für einen zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen werden. Zuständig hierfür ist der Bereich Bewerbung und Zulassung.

Die jeweiligen Bewerbungsfristen sind unbedingt einzuhalten, da diese Plätze vorab vergeben werden.

Bewerber:innen, die nahtlos ein Masterstudium aufnehmen möchten, ihren Bachelorabschluss jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen haben, kann eine verlängerte Frist für die Beendigung des Erststudiums gewährt werden (bis zu sechs Monate ab Semesterbeginn). Die Anmeldung zur Abschlussarbeit muss zum Zeitpunkt der Einschreibung nachgewiesen werden. Zudem ist das (anvisierte) Datum des Kolloquiums bei der Bewerbung anzugeben.

Sollte nach Ablauf dieser Frist der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht erbracht worden sein, erlischt die Einschreibung.

Internationale Bewerber:innen: Deutsche Sprache

Die an der Hochschule Ruhr West angebotenen Studiengänge sind deutschsprachig. Nur einzelne Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt. Aus diesem Grund sind gute Deutschkenntnisse eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Zum Nachweis dieser Sprachkompetenz werden folgende Zertifikate akzeptiert:

  • DSH-Prüfung mit Bewertung 2 oder 3
  • TestDaF mit Bewertung 4 oder 5 in allen vier Teilprüfungen
  • Goethe-Zertifikat C1
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
  • Wichtig: Ab Sommersemester 2022 werden TELC-Zertifikate nicht mehr akzeptiert.

Englische Sprache

Für die Masterstudiengänge BWL-Internationales Marketing-Management und BWL-Asienmanagement werden gute Englischkenntnisse vorausgesetzt, da einzelne Veranstaltungen in englischer Sprache stattfinden. Diese müssen nachgewiesen werden. Ein gültiger Nachweis entspricht dem Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). In der Regel wird das Niveau B2 mit der Belegung des Schulfachs Englisch bis zur Klasse 12 (G9) oder Klasse 11 (G8) erlangt. Weitere Nachweise können individuell geprüft werden. Bitte laden Sie ein PDF-Dokument des entsprechenden Nachweises in Ihrer Bewerbung über den eCampus hoch. Sie erhalten eine Rückmeldung, sollten Ihre Englischkenntnisse nicht ausreichen.

Ein Studiengangwechsel für Studierende der HRW ist in der Regel unkompliziert möglich.

Sie können sich innerhalb des Bewerbungszeitraums über das Online Portal mit ihren Studierenden-Zugangsdaten für das kommende Semester bewerben und durchlaufen dann ganz regulär den Bewerbungsprozess.

Die Teilnahme an Klausuren und Prüfungen in dem aktuellen Semester bleibt selbstverständlich möglich. Die Ergebnisse werden entsprechend auch noch berücksichtigt.

Falls bereits eine erhebliche Anzahl an Studienleistungen erbracht wurden, die möglicherweise für den gewünschten Studiengang anrechnungsfähig sind, so kommt eine Bewerbung für das höhere Fachsemester infrage. Wir empfehlen hier jedoch zur Sicherheit, sich ebenfalls gleichzeitig auch für das 1. Fachsemester zu bewerben, sofern dies für das jeweilige Semester möglich ist. Falls die Bewerbung in eine Zulassung und Einschreibung in das 1. Fachsemester mündet, muss eine Anerkennung von Leistungen zwingend beantragt werden.

Die inhaltliche Prüfung und Anerkennung von Leistungen obliegt dem jeweiligen Fachbereich. Für eine grobe Orientierung, gilt folgende Einordnung:

  • Ab 45 Credits erfolgt die Einstufung ist das 2. Fachsemester,
  • ab 75 Credits in das 3.Fachsemester, 
  • ab 105 Credits in das 4. Fachsemester und 
  • ab 135 in das 5. Fachsemester 

 

Allgemeines

Bei einem Wechsel von einer deutschen oder ausländischen Hochschule sowie bei einem Studiengangwechsel innerhalb der HRW ist es möglich, erbrachte Studienleistungen anerkennen zu lassen, sofern deren Inhalte wesentlich mit den entsprechenden HRW Modulen übereinstimmen. 

Damit die Anerkennung von Leistungen geprüft werden kann, müssen Sie diese beantragen. Bei der Bewerbung für das höhere Fachsemester erfolgt dies im Zuge der Bewerbung. Dort geben Sie an, welches Modul des vorherigen Studienganges auf welches HRW Modul anerkannt werden soll. Um die Vergleichbarkeit der entsprechenden Module vorab zu prüfen, empfiehlt sich ein Blick in das aktuelle Modulhandbuch des HRW Studienganges. Eine Recherche durch die HRW erfolgt nicht. Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Rücksprache mit Ihrer Studiengangsleitung zu halten.

Sobald eine Einschreibung erfolgt ist, kann ein weiterer Antrag auf Anerkennung von Leistungen im HRW Portal gestellt werden.

Weiteres Verfahren

Nachdem Sie die Anerkennung beantragt haben, wird auf Basis Ihrer Zuordnungen geprüft, ob es bereits in der Vergangenheit einen vergleichbaren Anerkennungsfall (Präzedenzfall) gab. Liegt ein Präzedenzfall vor, wird die positive oder negative Entscheidung übernommen.

Bei noch nie geprüften Leistungen werden die Fachprüfer:innen um Entscheidung gebeten. Für die Beurteilung wird die Modulbeschreibung der beantragten Leistung mit der Modulbeschreibung der HRW verglichen. Ggf. fordern die Fachprüfer:innen weitere Unterlagen an.

Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid über die Anerkennung von Leistungen. Hierin wird Ihnen mitgeteilt, welche Leistungen anerkannt werden und welche nicht. Im Falle der Positiventscheidung wird die Leistung eingetragen und verbucht.

Höchstgrenze für anerkannte Credits

Innerhalb eines Bachelorstudiengangs können maximal 150 Credits anerkannt werden. Bei Masterstudiengängen liegt die Obergrenze bei 60 Credits.

Damit die Studierenden der betriebswirtschaftlich ausgerichteten Masterstudiengänge berufsbegleitend und flexibel studieren können, finden die Präsenzveranstaltungen am Freitagnachmittag bzw. am Samstag statt. Umfangreiche Lernmaterialien und das E-Learning-Portal runden das Lehrangebot ab.

Als Voraussetzung für die Einschreibung in die Studiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bau ist nachzuweisen, dass ein den Anforderungen entsprechendes Vorpraktikum absolviert wurde.

Achtung, grundsätzlich gilt: Ist die Einstufung und Einschreibung in ein höheres Fachsemester (ab dem 2. Fachsemester) aufgrund bereits erbrachter, anrechenbarer Studienleistungen möglich, so kann dies nur unter der Voraussetzung geschehen, dass das erforderliche Vorpraktikum bereits vollständig absolviert und bei Einschreibung nachgewiesen wurde.

 

Bauingenieurwesen: 10 Wochen

Der Nachweis eines mindestens 5-wöchigen Baustellenpraktikums ist bereits vor Studienbeginn zu erbringen. Weitere 5 Wochen sind bis zu Beginn des 3. Fachsemesters zu absolvieren. Im Vorpraktikum müssen erste Erfahrungen mit mindestens zwei der folgenden Tätigkeiten gesammelt worden sein:

  • Mauern, Schalen, Bewehren, Betonieren, Stahlbau, Holzbau

5 Wochen der insgesamt 10 Wochen Praktikum können alternativ auch in einem Planungsbüro stattfinden.

Bitte beachten:

Ein Schülerpraktikum, das im Rahmen der schulischen Ausbildung verpflichtend (anstelle des Unterrichts) stattgefunden hat, kann als Vorpraktikum nicht anerkannt werden. Hingegen können Praktika, die während der Schulferien absolviert wurden, eventuell als Vorpraktikum genehmigt werden.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich Berufsausbildungen ganz oder teilweise als Vorpraktikum anrechnen zu lassen. 

Weitere Informationen zu dem Vorpraktikum des Studiengangs Bauingenieurwesen finden Sie hier.

 

Wirtschaftsingenieurwesen-Bau: 4 Wochen

Der Nachweis eines mindestens 4-wöchigen Praktikums, das zwingend auf der Baustelle zu absolvieren ist, soll bis zum Zeitpunkt der Einschreibung vorliegen. Bewerber:innen, die einen Abschluss einer Fachoberschule Technik der Fachrichtung Bautechnik oder einer anderen Fachrichtung vorweisen können, für die gilt das Praktikum als abgeleistet. Das gleiche gilt für Bewerber:innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als technischer Assistent / technische Assistentin. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Ein bestimmter prozentualer Anteil der zur Verfügung stehenden Studienplätze wird bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen nach dem Kriterium der Wartezeit vergeben. Hierbei gilt: Je höher die Anzahl an Wartesemestern (also an Halbjahren), umso größer die Chance auf den gewünschten Studienplatz. Mit Inkrafttreten der neuen Studienplatzvergabeverordnung können jedoch maximal sieben Wartesemester berücksichtigt werden.

Als Wartezeit wird die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (bspw. Abitur) und dem Beginn des ersten Studiums bezeichnet. Achtung: Wartezeiten entstehen nur dann, wenn nicht studiert wird. Desweiteren werden auch die Zeiten zwischen den angetretenen Studienplätzen gerechnet. Es zählen alle Zeiten, in denen keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bestanden hat.

Bitte achten Sie unbedingt bei Ihrer Bewerbung darauf, Ihre Studienzeiten korrekt anzugeben. Die Wartesemester werden systemseitig durch diese Eingabe berechnet. Sie werden automatisch mit den errechneten Wartesemestern am Vergabeverfahren beteiligt. Sind Ihre Studienzeiten nicht korrekt angegeben und ist die Anzahl der Wartesemester somit falsch, muss eine ausgesprochene Zulassung im Nachhinein eventuell wieder zurückgenommen werden.