Studentische Hochschulgruppen
Engagement in der und für die Hochschule
Engagement von Studierenden
An der HRW schätzen wir den Dialog und studentische Gruppen, die das Leben an der Hochschule sozial, kulturell, hochschulpolitisch sowie auf vielfältige andere Weisen bereichern.
Vertreter:innen hochschulpolitischer Gruppen sind vor allem im Studierendenparlament, im Senat oder im AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) aktiv.
Für andere Gruppen gibt es die Möglichkeiten, sich als „studentische Hochschulgruppe“ anerkennen zu lassen, sich im Portal der HRW vorzustellen und die Infrastruktur zu nutzen.
Anerkennung
Die Anerkennung als studentische Hochschulgruppe ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Details für den Nachweis und zu dem Verfahren ergeben sich aus den Grundsätzen zu der Anerkennung und Aberkennung studentischer Hochschulgruppen in ihrer jeweiligen Fassung. Derzeit gelten die Grundsätze über die Anerkennung und Aberkennung studentischer Hochschulgruppen der Hochschule Ruhr West vom 14.10.2022 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 19/2022).
Voraussetzungen
Vereinbarkeit von Ziel und Zweck der studentischen Hochschulgruppe mit der Grundordnung der HRW und mit höherrangigem Recht
Verpflichtung zu einer diskriminierungsfreien, offenen Hochschulkultur
Ablehnung rassistischer, sexistischer oder anderer diskriminierender Handlungen und Bekundungen
Bekenntnis zur Gewaltfreiheit
Mitgliedschaft von mindestens sieben immatrikulierten ordentlichen Studierenden
Satzung der Hochschulgruppe mit Vorstand und Mitgliederversammlung
Demokratische Binnenorganisation der Hochschulgruppe und Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in Entscheidungsstrukturen
Innerer Zusammenhang der Betätigung mit der Hochschule. Nachfolgend einige Beispiele für einen inneren Zusammenhang der Betätigung:
Wissenschaft und Forschung an der HRW |
Bildung und Erziehung an der HRW |
Umweltschutz an der HRW |
Völkerverständigung zwischen Studierenden der HRW und anderen Hochschulen |
Sport, Kunst und Kultur an der HRW |
Antragsverfahren
Die vollständigen Antragsunterlagen umfassen das ausgefüllte Formular „Anerkennungsantrag für Studentische Hochschulgruppen der HRW“, den Vereinsregisterauszug (so weit vorhanden) und die Satzung.
Das Antragsformular ist unterschrieben entweder im Original oder als Scan digital vorzulegen. Anträge können fortlaufend bei der Präsidentin über den Gremienservice (gremienservice@hs-ruhrwest.de) eingereicht werden.