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Bewerbungs-FAQ

Nach der Bewerbung

Bewerbung und Einschreibung

Das Immatrikulationsverfahren wird online durchgeführt, daher müssen Sie keine Unterlagen postalisch einreichen. Im eCampus steht der Online-Immatrikulations-Assistent (OIA) zur Verfügung, der Sie durch alle notwendigen Schritte leitet.

Können wir Ihnen für den gewünschten Studiengang eine Zulassung aussprechen, erhalten Sie per E-Mail davon Kenntnis. Loggen Sie sich  mit den gleichen Zugangsdaten ein, welche Sie bereits für die Erstellung der Online-Bewerbung genutzt haben und laden sich Ihren Zulassungsbescheid herunter. Bitte beachten Sie die Informationen und nutzen Sie den Immatrikulationsbogen, der zur Bearbeitung bereitsteht.

 

Welche Unterlagen werden für die Einschreibung benötigt:

 

Krankenversicherung 

Zur Annahme des Studienplatzes ist ein Nachweis der Krankenversicherung zu erbringen.

Mit Einführung des Elektronischen Studenten-Meldeverfahrens (ESMV) findet die Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausschließlich auf elektronischem Wege statt.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Krankenkasse dazu aufzufordern, der Hochschule Ruhr West Ihren Versicherungsstatus zu melden. Geben Sie der Krankenkasse unsere Betriebsnummer 193 149 03 und unsere Hochschulnummer H0002648, um die korrekte Zuordnung zur Hochschule zu gewährleisten. 

Privatversicherte oder Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, wenden sich an eine beliebige Krankenkasse, damit diese uns die Befreiung von der Versicherungspflicht melden kann. 

 

Zeugniss(e) der Hochschulzugangsberechtigung

Für eine Einschreibung benötigen wir das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung.

Laden Sie dieses im Immatrikulationsbogen an der entsprechenden Stelle hoch. Wir behalten uns hierbei vor, die Originalzeugnisse anzufordern.

 

Personalausweis

Mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) ist uns die Identität nachzuweisen. Achten Sie auf die Gültigkeit. Sollte der Ausweis bereits abgelaufen sein, ist der Nachweis trotzdem einzureichen und umgehend ein neues Identitätsdokument bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung zu beantragen.

 

Semesterbeitrag/Semestergebühren

Die Überweisungsquittung dient als Beleg dafür, dass die Zahlung des Semesterbeitrags erfolgt ist. Die Bankverbindung der Hochschule Ruhr West und die zu zahlende Summe finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Bitte beachten Sie unbedingt den Verwendungszweck, um eine korrekte Zuordnung der Zahlung zu gewährleisten. Der Verwendungszweck ist die Bewerbernummer ohne ergänzende Zusätze. Sollten Sie bereits an der HRW studieren, dann ist der Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer. Achten Sie bitte darauf, dass Empfängerkonto und IBAN (der Hochschule Ruhr West) auf dem Überweisungsbeleg deutlich erkennbar sind.

 

Annahme des Studienplatzes (Annahmeerklärung, Datenschutzerklärung, Verpflichtungserklärung)

In diesem Bereich sind die entsprechenden Häkchen zu setzen.

Um Sie immatrikulieren zu können, benötigen wir zwingend Ihre Einwilligung zur Nutzung, Verarbeitung und Weiterleitung Ihrer personenbezogenen Daten (Einwilligung Datenschutzerklärung).

Die Hochschule Ruhr West ist eine weltoffene Hochschule, die sich gegen jegliche Art von Diskriminierung stellt. Dies erwarten wir auch von unseren Studierenden. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich zur Einhaltung der hier gelebten Werte (Verpflichtungserklärung). 

 

Vorpraktikum

Für die Einschreibung in die Studiengänge  Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen - Bau und Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau ist der Nachweis eines Vorpraktikums erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier in dem Bereich "Vorpraktikum".

 

Duales Studium

Möchten Sie sich in ein duales Studium einschreiben, ist ein Ausbildungs-, bzw. Arbeitsvertrag einzureichen. Informationen zu unserem dualen Studienangangebot finden Sie hier.

 

Exmatrikulationsbescheinigung

Sollten Sie bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland studiert haben, so sind uns diese Vorstudienzeiten zwingend anzugeben. In diesem Fall benötigen wir unbedingt eine ordnungsgemäße Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule. Folgende Informationen sind relevant: Studiengang, Fachsemester, Hochschulsemester, Zeitraum der Immatrikulation, Datum der Exmatrikulation. Sollten Sie in der Vergangenheit an mehreren Hochschulen eingeschrieben gewesen sein, so benötigen wir von jeder dieser Hochschulen die Exmatrikulationsbescheinigung. Haben Sie zuvor im Ausland studiert, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sofern Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, benötigen Sie zur Einschreibung an der Hochschule Ruhr West eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Dokumentation Ihres Studienverlaufs, aus der hervorgeht, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben und den Studiengang fortführen könnten.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der jeweiligen Hochschule ausgestellt.

Haben Sie zuvor im Ausland studiert, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.

 

Zweithörerschaft - Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule

Falls an der Hochschule Ruhr West ein Parallelstudium angestrebt wird, so ist die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule der Ersthörerschaft einzureichen. Bitte beachten Sie die Informationen bezüglich der großen Zweithörerschaft.

Sofern Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, benötigen Sie zur Einschreibung an der Hochschule Ruhr West eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Dokumentation Ihres Studienverlaufs, aus der hervorgeht, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben und den Studiengang fortführen könnten.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der jeweiligen Hochschule ausgestellt.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung muss nicht eingereicht werden, sofern Sie im Ausland studiert haben.

In einigen Studiengängen können wir nur ein begrenztes Kontingent an Studienplätzen anbieten. Sollten zugelassene Bewerber:innen ihren Studienplatz nicht annehmen, rücken folgende Bewerber:innen nach. 

Dieser Vorgang wird solange durchgeführt, bis sämtliche verfügbaren Studienplätze vergeben sind. Es besteht somit also die Möglichkeit, ein Zulassungsangebot zu erhalten, nachdem das Vergabeverfahren bereits abgeschlossen wurde. Sollte auch das Nachrückverfahren keine vollständige Belegung der Studienplätze ergeben, kommt das Losverfahren in Betracht. Die Durchführung von Losverfahren wird auf der Homepage angekündigt. Es lohnt sich für Interessierte daher immer, die Homepage der Hochschule Ruhr West im Blick zu behalten.

Zur Annahme des Studienplatzes ist ein Nachweis der Krankenversicherung zu erbringen.

Mit Einführung des neuen  Elektronischen Studentenmeldeverfahrens (ESMV) findet die Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausschließlich auf elektronischem Wege statt.

Aus diesem Grund muss die Krankenkasse dazu aufzufordert werden, der Hochschule Ruhr West Ihren Versicherungsstatus zu melden. Geben Sie der Krankenkasse unsere Betriebsnummer 193 149 03 und unsere Hochschulnummer H0002648, um die korrekte Zuordnung zur Hochschule zu gewährleisten. 

Privatversicherte oder Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, wenden sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl, damit diese uns die Befreiung von der Versicherungspflicht melden kann.