Zweit- und Gasthörerschaft
Bewerbung und Einschreibung
Alternative Zulassung
Studierende anderer Hochschulen haben die Möglichkeit, als Zweithörer:innen, parallel ein komplettes Studium an der Hochschule Ruhr West zu absolvieren oder einzelne Module zu belegen.
Eine Gasthörerschaft bietet sich allen Interessierten an, die Veranstaltungen an der Hochschule Ruhr West lediglich besuchen möchten, ohne eine Prüfung abzulegen.
Große Zweithörerschaft
Sie möchten zwei Studiengänge parallel studieren und streben in beiden Studiengängen einen Abschluss an.
Studierende anderer Hochschulen, die eine große Zweithörerschaft an der Hochschule Ruhr West anstreben, bewerben sich auf demselben Wege wie Bewerber:innen auf einen Platz als Ersthörer:innen, nämlich über das Online-Bewerbungsportal. Bei einer eventuellen Einschreibung ist neben den sonstigen Unterlagen dann zusätzlich eine Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule vorzulegen. Hier gelten die regulären Bewerbungsfristen.
Bitte beachten Sie, dass laut §48 (2) HG eine Einschreibung als große(r) Zweithörer:in in einen zulassungsbeschränkten Studiengang nur dann möglich ist, wenn der/die Bewerber:in bisher nur in einen zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben wurde. Die Aufnahme eines zweiten zulassungsbeschränkten Studiengangs ist nicht zulässig. Bei einer Einschreibung müssen Sie nachweisen können, dass es sich bei Ihrem Studiengang der Ersthörerschaft um einen zulassungsfreien Studiengang handelt. Weiterhin ist eine parallele Einschreibung in den gleichen Studiengang, den Sie bereits an einer anderen Hochschule studieren, nicht möglich.
Der Semesterbeitrag muss in den folgenden Fällen nicht vollständig gezahlt werden:
- Die Hochschule des Erststudiums wird durch das gleiche Studierendenwerk wie die HRW vertreten
- Die Hochschule des Erststudiums stellt ein Deutschlandsemesterticket aus
Falls dies auf Sie zutreffen sollte, melden Sie sich bitte per E-Mail bei dem Bereich Bewerbung- und Zulassungsmanagement unter bewerbung@hs.ruhrwest.de, um den erforderlichen Zahlbetrag zu erfahren.
Kleine Zweithörerschaft
Mit einer kleinen Zweithörerschaft wird lediglich ein bestimmtes Modul (auch die Belegung von mehreren Modulen ist möglich) mit dem Ziel belegt, sich die bestandene(n) Prüfung(en) an der eigenen Hochschule anrechnen zu lassen.
Im Vorhinein ist abzuklären, ob Ihre Hochschule ein bestandenes Modul der Hochschule Ruhr West anerkennt.
Die Möglichkeit einen Studienabschluss in dem gewählten Studiengang zu erlangen, besteht nicht.
Eine kleine Zweithörerschaft ist prinzipiell in allen Studiengängen möglich. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Antrag über das Online-Bewerbungsportal stellen. Die Entscheidung, ob eine Zulassung möglich ist, fällt nach Ende der Modulbelegungsfrist (i.d.R. zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn) und richtet sich nach den vorhandenen Kapazitäten des jeweiligen Moduls.
Für die Einschreibung wird die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule, ein gültiges Ausweisdokument und der Nachweis der Zahlung des Betrages benötigt.
Nach erfolgter Einschreibung besteht die Möglichkeit, studienbegleitende Prüfungen abzulegen. Der Antrag auf kleine Zweithörerschaft muss für jedes Semester neu gestellt werden.
Der Beitrag für kleine Zweithörer beträgt 300,00 €.
Gasthörerschaft
Eine Gasthörerschaft ermöglicht die Teilnahme an den Vorlesungen des gewählten Moduls.
Studienbegleitende Prüfungen können nicht abgelegt werden.
Eine Gasthörerschaft ist prinzipiell in allen Studiengängen möglich. An einer Gasthörerschaft interessierte Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Antrag über das Online-Bewerbungsportal stellen. Nach Einreichung des Antrags wird nach dem Ende der Modulbelegungsfrist (i.d.R. zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn) geprüft, ob in diesen Lehrveranstaltungen noch Kapazitäten vorhanden sind.
Zur Einschreibung muss keine Hochschulzugehörigkeit und auch nicht die Fachhochschulreife nachgewiesen werden.
Der Gasthörerbeitrag beträgt 300,00 €.