Back to the content
Verantwortungsbewusstsein sowie ethisches Handeln und Denken in der Forschung

Ethikkommission

5ff2c83ba5f0-Aufmacher_Studieren-mit-Beeintraechtigung.jpg

Nicht-invasive Forschung an und mit Menschen

Der Senat der HRW hat die Einrichtung der Ethikkommission für die nicht-invasive Forschung an und mit Menschen beschlossen.

Sie besteht aus mindestens fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die neben ihrer einschlägigen wissenschaftlichen Qualifikation über Kenntnisse von Ethikrichtlinien und deren Anwendung sowie über Erfahrung in der Akquise und Durchführung von Forschungsvorhaben verfügen. Sie werden vom Senat auf zwei Jahre gewählt.

Aufgaben der Kommission

Die Kommission unterstützt durch ihre Beratung die Forscherinnen und Forscher der HRW und hat die Aufgabe, bei der Durchführung von Forschungsvorhaben am Menschen eine Hilfe bei der Beurteilung ethischer und rechtlicher Gesichtspunkte zu geben.

Die Ethikkommission arbeitet dabei auf der Grundlage des geltenden Rechtes und der relevanten Berufsregeln einschließlich der wissenschaftlichen Standards. Sie berücksichtigt einschlägige nationale und internationale Vereinbarungen insbesondere der Deklaration von Helsinki sowie Empfehlungen und Richtlinien, dabei solche wie die Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Ethisch relevante Aspekte in der Forschung mit und am Menschen beziehen sich auf Standards, die sich an der Würde aller, der Selbstbestimmung sowie dem Wohlergehen jeder bzw. jedes Einzelnen orientieren.