(Re-)Akkreditierung
Einführung und Weiterentwicklung von Studiengängen
(Re-)Akkreditierung
Hier möchten wir Ihnen einen Überblick zum Ablauf eines (Re-)Akkreditierungsverfahrens bei der Einführung neuer Studiengänge oder Weiterentwicklung bestehender Studiengänge - vom ersten Auftakt bis hin zur Akkreditierung - geben. Außerdem erfahren Sie, wann ein Studiengang nachakkreditiert werden muss und wann die Änderung eines Studiengangs sich nicht auf die Akkreditierung bezieht.
Das deutsche Akkreditierungssystem sieht vor, dass alle Bachelor- und Masterstudiengänge vor Aufnahme des Studienbetriebs oder in der Anfangsphase einer ersten Akkreditierung unterzogen werden, bei der die Begutachtung der Konzeption im Vordergrund steht.
Mit der Akkreditierung wird in Deutschland ein Qualitätsverfahren gemeint, welches internationalen Standards entspricht.
Das Ziel der Akkreditierung ist es, Studierenden, Arbeitgebern, Hochschulen und der Öffentlichkeit eine verlässliche Orientierung hinsichtlich der zu erwartenden Qualitätsstandards und der Vergleichbarkeit eines Studiengangkonzepts zu geben.
Während eines Akkreditierungsverfahrens wird das Studiengangskonzept von fachlich verwandten Professor/innen anderer Hochschulen, Vertreter/innen der Berufspraxis sowie Studierenden auf Herz und Nieren geprüft. Die Akkreditierung ist also eine Art "TÜV-Siegel" für Studiengänge.
In Nordrhein-Westfalen werden Studiengänge bereits vor ihrer Einrichtung bzw. der Aufnahme des Studienbetriebs akkreditiert. Dabei werden das Studienkonzept und die Ressourcen für den jeweiligen Studiengang sowie die Einhaltung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben und der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG) überprüft.
Die Studiengänge an der Hochschule Ruhr West werden programmakkreditiert. Das bedeutet, dass die Akkreditierung von einer Akkreditierungskommission einer externen Agentur (AQAS) ausgesprochen wird. Alternativ gibt es die Systemakkreditierung, bei der das Qualitätssicherungssystem der Hochschule im Fokus steht. Diese Kommission steht im Zentrum der Entscheidungsprozesse, wählt die Gutachtergruppe (bestehend aus Professor/innen anderer Hochschulen, zwei Vertreter/innen der Berufspraxis sowie zwei Studierenden) und kann am Ende die Entscheidung über die Akkreditierung treffen.
Die Akkreditierungskommission zur Programmakkteditierung tagt viermal im Jahr. Die Termine können hier erfahren werden.
Die gewählte Gutachtergruppe führt eine Begehung an der Hochschule durch und gibt im Anschluss eine Empfehlung an die Kommission, die daraufhin ihre Entscheidung über die Akkreditierung trifft.
Nach fünf Jahren müssen Studiengänge reakkreditiert werden. Die Reakkreditierung unterliegt dem gleichen Prüfungsansatz wie die Akkreditierung, mit dem zusätzlichen Forkus u.a. auf den Studienerfolg, die Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung des Studiengangs. Die Reakkreditierung kann für einen Zeitraum von sieben Jahren ausgesprochen werden.
Gegenstand von Programmakkreditierungen können einzelne Studiengänge, aufeinander aufbauende Programme (z.B. Bachelor- und Masterstudiengänge) oder mehrere fachlich affine Studiengänge (Cluster oder Bündel) sein.
Mit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags zum 01. Januar 2018 wurde das Akkreditierungssystem in Deutschland rechtlich neu aufgestellt. Die Durchführung von Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung, deren Vertragsschluss nach Jahresbeginn erfolgt ist, richtet sich seitdem nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017. Die Akkreditierungsentscheidungen zu den von den Agenturen durchgeführten Begutachtungsverfahren, werden nicht mehr von der Agentur selbst, sondern vom Akkreditierungsrat getroffen. Das für NRW geltende Gesetzesblatt finden Sie in den Downloads unter Vorgaben und Beschlüsse der KMK.
An der Hochschule Ruhr West unterstützt das Studiengangsqualitätsmanagement die Fachbereiche bei der Akkreditierung mit folgenden Punkten:
- Beratung bei der Konzeption und Planung von Studiengängen
- Informationen über die jeweils aktuellen, relevanten politischen und rechtlichen Vorgaben für Akkreditierungsverfahren
- Bei der formellen Antragstellung bei der Akkreditierungsagentur (AQAS) über das Präsidium
- Beratung bei der Erstellung des Akkreditierungsantrags
- Begleitung und Unterstützung im laufenden Akkreditierungsverfahren
- Kommunikation mit AQAS
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Vor-Ort-Besuchs
- Terminüberwachung
- Auflagenerfüllung
- und vieles mehr
- Wenn Sie einen neuen Studiengang einführen wollen, sind Sie hier genau richtig. Wir klären alle Schritte im Detail vom ersten Auftakt bis hin zur Akkreditierung Ihres Studiengangs. Der Ablauf ist zudem schematisch im Prozess "Einrichtung neuer Studiengänge" (Siehe Downloads) abgebildet.
- Der erste Auftakt liegt bei der Studiengangsleitung bzw. beim entsprechenden Fachbereich. Im Fachbereichsrat wird beschlossen, dass der neue Studiengang eingerichtet werden soll.
- Die Studiengangsleitung füllt im Anschluss das Konzept zur Einrichtung neuer Studiengänge (siehe Downloads) aus (ggf. mit der Hochschuldidaktik) und sendet dieses an das Studiengangsqualitätsmanagement. Bitte achten Sie bei der Konzipierung des Studiengangs auf die hochschulweit einheitliche Definition der Modultypen an der HRW (siehe Downloads).
- Das Studiengangsqualitätsmanagement prüft das Konzept, legt den ersten Entwurf eines Studienverlaufsplanes an und erstellt für Sie einen Teamroom im Portal der HRW. In diesem Teamroom werden ab sofort alle Dokumente von den beteiligten Personen ausgetauscht und bearbeitet, sodass jeder auf dem neusten Stand der Dinge ist.
- Die Studiengangsleitung überprüft den Entwurf des Studienverlaufplanes und gibt dem Studiengangsqualitätsmanagement dazu eine Rückmeldung, sodass dieser finalisiert werden kann.
- Wenn das Konzept des neuen Studiengangs ausdifferenziert ist, beschließt der Fachbereichsrat die Einführung des neuen Studiengangs.
- Gleichtzeitig werden die Ressourcen für den Studiengang geprüft.
- Wenn die Ressourcenprüfung abgeschlossen ist und der Fachbereichsrat vorliegt, kann auch im Präsidium die Einführung des neuen Studiengangs beschlossen werden.
- Liegt dieser Beschluss vor, erfragt das Studiengangsqualitätsmanagement einen Kostenvoranschlag für das Akkreditierungsverfahren bei der Akkreditierungsagentur (AQAS) an und legt eine erste Version des Akkreditierungsantrags in den Teamroom. Die Studiengangsleitung füllt alle Informationen zum Studiengang in dem Antrag aus. Das Studiengangsqualitätsmanagement liefert zudem Informationen zur Hochschule etc..
- Die Hochschulleitung erteilt den Auftrag an AQAS.
- Zeitgleich wird die Struktur eines neuen Modulhandbuches für den Studiengang in der Moduldatenbank angelegt. Die Studiengangsleitung kann von nun an das Modulhandbuch mit Modulen füllen.
- Das Justitiariat erstellt währenddessen die Prüfungsordnung im Entwurf, die die Studiengangsleitung ausdifferenziert.
- Wenn der Akkreditierungsantrag final abgestimmt ist, liegen auch die Studiengangsdokumente Modulhandbuch, Studienverlaufsplan, abgestimmter Entwurf der Prüfungsordnung und das Diploma Supplement vor. All diese Dokumente werden für die Eröffnung des Akkredierungsverfahrens bei AQAS eingereicht.
- Die Prüfungsordnung wird mit dem Justitiariat bis zur Einführung des Studiengangs abgestimmt.
- Nun wird die Gutachtergruppe (bestehend aus Professor/innen anderer Hochschulen, zwei Vertreter/innen der Berufspraxis sowie zwei Studierenden) durch die Akkreditierungskommission von AQAS zusammengestellt und ein Begehungstermin mit dem Fachbereich abgesprochen.
- Am Tag der Begehung finden sich die betroffenen Hochschulmitglieder und die Gutachtergruppe zusammen. Im Anschluss bekommt die Hochschule einen Bericht mit einem Gutachten zur Begehung.
- Am Ende steht natürlich der Abschluss des Verfahrens. Die Gutachtergruppe gibt eine Empfehlung an die Akkreditierungskommission, die hoffentlich die Akkreditierung ohne Auflagen ausspricht. Sollten Auflagen ausgesprochen werden, spricht das Studiengangsqualitätsmanagement mit der Studiengangsleitung die Erfüllung der Auflagen ab.
- Wenn die Prüfungsordnung auf der Homepage amtlich bekannt gemacht ist, können Studierende in den Studiengang eingeschrieben werden.
- Zum Start des Studiengangs ist das Modulhandbuch und der Studienverlaufsplan für die Studieninteressierten veröffentlicht.
Wenn Sie Ihren Studiengang wesentlich ändern und weiterentwickeln wollen oder die Akkreditierung fünf Jahre zurückliegt, sind Sie hier genau richtig. Sollte es wesentlichen Änderungen an einem bereits akkreditierten Studiengang geben, muss dieser nachakkreditiert werden. Änderungen eines Studienprogramms sind insbesondere dann wesentlich, wenn sie eine Veränderung der Studienstruktur, des Abschlussgrades, der Studiengangsbezeichnung oder profilbildende Elemente des Studienprogramms betreffen oder wenn sie die Erfüllung einer im Akkreditierungsverfahren ausgesprochenen Auflage rückgängig macht. Sind die vorangegangenen Punkte nicht betroffen und die Reakkreditierung steht noch nicht an, kann der Studiengang ohne Nachakkreditierung weiterentwickelt werden. Alle Informationen dazu und ob die Prüfungsordnung betroffen ist, finden Sie hier.
Wir klären hier alle Schritte der Reakkreditierung im Detail, vom ersten Auftakt der Änderung bis hin zur erneuten Akkreditierung. Der Ablauf ist zudem schematisch im Prozess "Änderung bestehender Studiengänge" (Siehe Downloads) abgebildet.
- Der erste Auftakt liegt bei der Studiengangsleitung. Diese füllt zunächst das Konzept zur Änderung bestehender Studiengänge (siehe Downloads) aus (ggf. mit der Hochschuldidaktik), erstellt ein Wechselpapier und sendet dieses an das Studiengangsqualitätsmanagement. Das Wechselpapier erleichtert aktuell eingeschriebenen Studierenden zukünftig auf die neue Prüfungsordnung zu wechseln und zu wissen, welche Module auf neue Module angerechnet werden. Eine Vorlage finden Sie in den Downloads (Vorlage Antrag Umschreibung). Bitte achten Sie bei der Konzipierung des Studiengangs auf die hochschulweit einheitliche Definition der Modultypen an der HRW (siehe Downloads).
- Das Studiengangsqualitätsmanagement prüft das Konzept, legt den ersten Entwurf neuen Studienverlaufsplanes an und erstellt für Sie einen Teamroom im Portal der HRW. In diesem Teamroom werden ab sofort alle Dokumente von den beteiligten Personen ausgetauscht und bearbeitet, sodass jeder auf dem neusten Stand der Dinge ist.
- Die Studiengangsleitung überprüft den Entwurf des Studienverlaufplanes und gibt dem Studiengangsqualitätsmanagement dazu eine Rückmeldung, sodass dieser finalisiert werden kann.
- Wenn das neue Konzept des Studiengangs ausdifferenziert ist, beschließt der Fachbereichsrat dieses.
- Gleichtzeitig werden die Ressourcen für die Änderungen des Studiengangs geprüft.
- Wenn die Ressourcenprüfung abgeschlossen ist und der Fachbereichsrat vorliegt, erfragt das Studiengangsqualitätsmanagement einen Kostenvoranschlag für das Reakkreditierungsverfahren bei der Akkreditierungsagentur (AQAS) und legt eine erste Version des Reakkreditierungsantrags in den Teamroom. Die Studiengangsleitung füllt alle Informationen zum Studiengang in dem Antrag aus. Das Studiengangsqualitätsmanagement liefert zudem Informationen zur Hochschule etc..
- Die Hochschulleitung erteilt den Auftrag an AQAS.
- Zeitgleich wird die Struktur eines neuen Modulhandbuches für den Studiengang in der Moduldatenbank angelegt. Die Studiengangsleitung kann von nun an das Modulhandbuch mit Modulen füllen.
- Das Justitiariat erstellt währenddessen die neue Prüfungsordnung im Entwurf, die die Studiengangsleitung ausdifferenziert.
- Der Fachbereichsrat beschließt die Änderung des Studiengangs anhand des Konzeptes.
- Wenn der Reakkreditierungsantrag final abgestimmt ist, liegen auch die neuen Studiengangsdokumente Modulhandbuch, Studienverlaufsplan, abgestimmter Entwurf der Prüfungsordnung und das Diploma Supplement vor. All diese Dokumente werden für die Eröffnung der Reakkreditierung bei AQAS eingereicht.
- Die Prüfungsordnung wird mit dem Justitiariat bis zur Einführung des Studiengangs abgestimmt.
- Nun wird die Gutachtergruppe (bestehend aus Professor:innen anderer Hochschulen, zwei Vertreter:innen der Berufspraxis sowie zwei Studierenden) durch die Akkreditierungskommission von AQAS zusammengestellt und ein Begehungstermin mit dem Fachbereich abgesprochen.
- Am Ende steht der Abschluss des Verfahrens. Die Gutachtergruppe gibt eine Empfehlung an die Akkreditierungskommission, die hoffentlich die Reakkreditierung ohne Auflagen ausspricht. Sollten Auflagen ausgesprochen werden, spricht das Studiengangsqualitätsmanagement mit der Studiengangsleitung die Erfüllung der Auflagen ab.
- Wenn die Prüfungsordnung auf der Homepage amtlich bekannt gemacht ist, können Studierende in den Studiengang eingeschrieben werden.
- Zum Start der neuen Prüfungsordnung ist das Modulhandbuch und der Studienverlaufsplan für die Studieninteressierten veröffentlicht. Vorher schon eingeschriebene Studierende können sich jetzt freiwillig auf die neue Prüfungsordnung umschreiben lassen und nach dieser studieren. Andersrum ist sicher gestellt, dass die alte Prüfungsordnung für Bestandsstudierende die 1,5 fache Regelstudienzeit des Studiengangs weiter angeboten wird, sodass die Studierenden ebenfalls die Möglichkeit haben, nach ihrem gewohnten Curriculum zu Ende zu studieren.
Nicht immer sind diese Änderungen eines Studiengangs so wesentlich, dass eine neue Prüfungsordnung erstellt und/oder eine Nachakkreditierung vorgenommen werden muss. Finden Sie hier raus, ob Sie den Studiengang nach- oder reakkreditieren müssen, oder nicht!
In diesem Fall muss der Studiengang nachakkreditiert werden
Sollte es wesentlichen Änderungen an einem bereits akkreditierten Studiengang geben und die akkreditierung weniger als fünf Jahre zurückliegen, muss dieser nachakkreditiert werden. Änderungen eines Studienprogramms sind insbesondere dann wesentlich, wenn sie eine Veränderung der Studienstruktur, des Abschlussgrades, der Studiengangsbezeichnung oder profilbildende Elemente des Studienprogramms betreffen oder wenn sie die Erfüllung einer im Akkreditierungsverfahren ausgesprochenen Auflage rückgängig macht. Hierzu beraten wir Sie gerne.
In diesem Fall muss der Studiengang reakkreditiert werden
Ist die letzte Akkreditierung fünf Jahre her, muss der Studiengang reakkreditiert werden.
In diesem Fall beziehen sich die Änderungen nicht auf die Akkreditierung
Die Weiterentwicklung und Änderung von akkreditierten Studiengängen ist natürlich erwünscht. Es sollen Erfahrungen von Lehrenden und Studierenden für die Verbesserung der didaktischen und inhaltlichen Qualität des Studiengangs einbezogen werden, z. B. durch Ergebnisse aus der Lehrveranstaltungsevaluation. Hierbei ist wichtig, dass die Änderungen von der Studiengangsleitung gut dokumentiert sind, denn diese werden bei einer Reakkreditierung bewertet. Sind die vorangegangenen Punkte zur Nach- und Reakkreditierung nicht betroffen, kann der Studiengang ohne Nachakkreditierung weiterentwickelt werden. Alle Informationen dazu und ob die Prüfungsordnung betroffen ist, finden Sie in den Downloads (Informationen Änderung bestehender Studiengänge).
Bitte beachten Sie bei Änderungen, die die Prüfungsordnung beeinflussen, muss im Hinblick auf Bestandsstudierende eine Stellungnahme des Fachbereichsrat zur Sicherstellung der Beendigung des Studiums nach dem alten Curriculum der Prüfungsordnung binnen 1,5 - facher Regelstudienzeit vorliegen. Für Studierende, die auf die geänderte Prüfungsordnung freiwillig wechseln wollen, muss genau definiert sein, ob und welche bereits erbrachten Leistungen anerkannt werden können (siehe Downloads "Vorlage Antrag Umschreibung), bevor eine Änderungsordnung durch das Präsidium und Fachbereichsrat beschlossen werden kann. Fragen zu Änderungsordnungen beantwortet Ihnen gerne das Justitiariat der HRW.
Grundlegend wird ein Studiengang jedes Semester weiterentwickelt, wenn die Module in der Moduldatenbank aktualisiert werden. Den Prozess der Aktualisierungsschleife der Modulhandbücher finden Sie ebenfalls in den Downloads.