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Antidiskriminierung

Nulltoleranz für Diskriminierung

Antidiskriminierungsstelle / Beschwerdestelle nach § 13 AGG

Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse begründen Abhängigkeiten, bei denen nie ganz ausgeschlossen werden kann, dass diese ausgenutzt oder missbraucht werden. Die HRW toleriert ein solches Verhalten nicht. Wir bekennen uns zu einer im Alltag gelebten Kultur des Respekts und der Wertschätzung der Studierenden, des wissenschaftlichen Nachwuchses und des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personals.

Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) ist zuständig für die Beratung im Rahmen von Fällen der Diskriminierung und kann von allen Angehörigen der HRW in Anspruch genommen werden. 

Sie ist gleichzeitig Beschwerdestelle nach § 13 AGG. Die ADS ist unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet.