Anerkennungsmöglichkeiten
Studentische Hochschulgruppen
Engagement in der und für die Hochschule
Engagement von Studierenden
An der HRW schätzen wir den Dialog und studentische Gruppen, die das Leben an der Hochschule sozial, kulturell, hochschulpolitisch sowie auf vielfältige andere Weisen bereichern.
Vertreter hochschulpolitischer Gruppen sind vor allem in im Studierendenparlament, dem Senat oder dem AStA aktiv.
Für andere Gruppen gibt es die Möglichkeiten, sich als „studentische Hochschulgruppe“ anerkennen zu lassen, sich im Portal der HRW vorzustellen und Infrastruktur zu nutzen.
Anerkennung
Die Anerkennung als studentische Hochschulgruppe ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.
Details für den Nachweis und zu dem Verfahren ergeben sich aus den Grundsätzen über die Anerkennung und Aberkennung studentischer Hochschulgruppen in ihrer jeweiligen Fassung.
Derzeit gilt "Grundsätze über die Anerkennung und Aberkennung studentischer Hochschulgruppen der Hochschule Ruhr West vom 14.10.2022 (amtliche Bekanntmachung Nr. 19/2022).
Voraussetzungen
Vereinbarkeit von Ziel und Zweck der studentischen Hochschulgruppe mit der Grundordnung der HRW und mit höherrangigem Recht
Verpflichtung zu einer diskriminierungsfreien, offenen Hochschulkultur
Ablehnung rassistischer, sexistischer oder andere diskriminierender Handlungen sowie Bekundungen
Bekenntnis zu Gewaltfreiheit
Mitgliedschaft von mindestens sieben immatrikulierten ordentlichen Studierenden
Satzung der Hochschulgruppe mit Vorstand und Mitgliederversammlung
Demokratische Binnenorganisation der Hochschulgruppe und Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in Entscheidungsstrukturen
Innerer Zusammenhang der Betätigung mit der Hochschule.
Nachfolgend einige Beispiele für einen inneren Zusammenhang der Betätigung:
Wissenschaft und Forschung an der HRW |
Bildung und Erziehung an der HRW |
Umweltschutz |
Völkerverständigung zwischen Studierenden der HRW und anderen Hochschulen |
Sport, Kunst und Kultur an der HRW |
Antragsverfahren
Die vollständigen Antragsunterlagen umfassen das ausgefüllte Formular "Anerkennungsantrag für Studentische Hochschulgruppen der HRW“, den Vereinsregisterauszug (soweit vorhanden) sowie die Satzung.