Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitende
Betreuen und leiten Sie gemeinsam mit uns junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben an
Wir freuen uns auch über wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die uns in Forschung und Lehre tatkräftig unterstützen.
Sie betreuen die Studierenden und leiten sie an, indem insbesondere im Rahmen von Projekten, Praktika und praktischen Übungen fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Teilweise werden auch Aufgaben in der wissenschaftlichen Lehre übertragen.
Zu ihren Dienstleistungen gehört jedoch auch die Tätigkeit in der Verwaltung der wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten einschließlich der Betreuung der Ausstattung. (§ 45 Hochschulgesetz NRW)
§ 45 beschreibt auch die Einstellungsvoraussetzungen und die dienstrechtliche Stellung - neben den allgemeinen dienstrechtlichen Vorschriften
Qualifizierungskonzept der HRW
Durch ihr Qualifizierungskonzept, das durch das Team der Personal- und Organisationsentwicklung betreut wird, werden die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen an der HRW bei ihrer persönlichen und fachlichen Entwicklung unterstützt.
Das Programm bietet eine hohe Flexibilität und zahlreiche Wahlmöglichkeiten, die bestmöglich auf die Tätigkeiten an der HRW abgestimmt sind. Gleichzeitig werden klare Strukturen und eine persönliche Begleitung durch Karriereentwicklungsgespräche geboten.
Eine Bescheinigung über die absolvierten Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht es den wissenschaftlichen Beschäftigten, ihre erworbenen Kompetenzen bei zukünftigen Arbeitgebern nachzuweisen.
Befristung und Qualifizierung für wissenschaftliches Personal
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bildet den Rahmen für Befristungen im Wissenschaftsbereich.
Einen Überblick zu den Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzs finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen
Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen konkurrieren national und international um die besten Köpfe, sowohl mit der Wirtschaft als auch innerhalb der Wissenschaft. Sie können diesen Wettbewerb nur gewinnen, wenn sie durchweg gute Beschäftigungsbedingungen anbieten. (Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen)
In dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal sind unter anderem Regelungen zum Wechsel von Tarifbeschäftigten, der Probezeit beim Wechsel zwischen den Hochschulen in der Trägerschaft des Landes, Teilzeit und Befristung