Studierendenparlament
Das StuPa stellt sich vor
Die Studierendenschaft (alle Studierenden der HRW) verwaltet ihre Angelegenheiten selbst (Hochschulgesetz § 53 Abs. 2).
Das Studierendenparlament (kurz StuPa) ist das höchste beschlussfassende Wahlgremium der verfassten Studierendenschaft der Hochschule Ruhr West. Es wählt den Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschuss (kurz AStA), der das ausführende Organ der verfassten Studierendenschaft darstellt.
Das Studierendenparlament fungiert als Kontrollorgan des AStA.
An der HRW setzt sich das StuPa aus 11 gewählten Vertretern der Studierendenschaft zusammen. Diese werden jährlich aus den Reihen der Studierendenschaft gewählt.
Das Studierendenparlament nimmt außerdem laut § 7 der Satzung der Studierendenschaft folgende Aufgaben wahr: Es erlässt Richtlinien und Ordnungen (Wahlordnung, Beitragsordnung, ...) zur Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft und kann in grundsächlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft Beschlüsse fassen.
Das Studierendenparlament beschließt die Satzung der Studierendenschaft samt der Rahmenregelungen für Fachschaften.
Als Kontrollgremium des AStA obliegt es dem Studierendenparlament den Haushaltsplan und etwaige Nachträge zu beschließen und dessen Ausführung zu kontrollieren.
Die Sitzungen des Studierendenparlaments sind Hochschulöffentlich, jedes Mitglied der Studierendenschaft hat das Recht Anträge – nach den geltenden Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft – an das Studierendenparlament zu richten.